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Münster (upm/ja)

"Moderne" Arbeitsformen kritisch hinterfragt

20. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember / Offen für Interessierte

Die Debatte um Werk- und Scheinwerkverträge sowie um Selbst- und Scheinselbstständigkeit prägt derzeit die Sozialpolitik. Flexibilisierung und Ökonomisierung – der Arbeitsmarkt unterliegt einem stetigen Wandel. Diesem Trend stellt sich die 20. Münsterische Sozialrechtstagung am Freitag, 5. Dezember, unter dem Motto "Vielfalt moderner Arbeitsformen im Kontext nationalen und europäischen Rechts". Der Veranstalter, die 1995 am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster entstandene "Münsterische Sozialrechtsvereinigung", will bei der Konferenz einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben und Auswirkungen für die Praxis kritisch hinterfragen. Für die Teilnahme zahlen Studierende 40 Euro, andere Interessierte 180 Euro. Veranstaltungsort ist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen (DRV), Gartenstraße 194. Eine Anmeldung auf der Homepage www.sozialrechtsvereinigung.de oder per Mail an msv@uni-muenster.de ist erforderlich.

Ob Arbeitnehmereigenschaft oder Selbstständigkeit oder doch vielleicht nur Scheinselbstständigkeit, ob Dienstvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung – die rechtlich korrekte Einordnung ist oft von großer Bedeutung, zieht sie doch diverse Rechtsfolgen nach sich. Welche Rechtsfolgen, etwa arbeitsrechtlicher, sozialrechtlicher und steuerrechtlicher Art, aber sind das, und wann sind sie zu erwarten? Welche Tücken verbergen sich zudem hinter modernen Arbeitsformen? In einem einführenden Vortrag wird Prof. Dr. em. Rolf Wank – ein Sachkenner der Materie – einen Überblick über die Vielfalt moderner Arbeitsformen geben.

Die "Münsterische Sozialrechtsvereinigung" geht auf den seit 1995 an der Universität Münster lehrenden Arbeits- und Wirtschaftsrechtler Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, der auch Vorsitzender der Vereinigung ist, zurück.

 

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