ÄNDERUNG

der Wahlordnung
gemäß Art. 54 Abs. 2 UV für die Fachbereichsräte vom 2. Oktober 1989 (AB Uni 89/7)
zuletzt geändert am 02.04.1996 (AB Uni 96/4)


Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S.532), zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuordnung der staatlichen Finanzkontrolle vom 19. Juni 1994 (GV.NW. S. 428) i.V.m. Art. 54 Abs. 2 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 31. Dezember 1984 - UV - in der Fassung vom 20. März 1990 (AB Uni 90/6), hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgenden Änderungen der o.g. Wahlordnung beschlossen:


Artikel I

Im Vorgriff auf die mit Wirkung zum 01.10.1996 geänderten Fachbereiche 07 und 21 und im Vorgriff auf den mit Wirkung zum 01.10.1996 neu errichteten Fachbereich 11 Philologie gelten für die bisherigen Fachbereiche 07, 11, 12, 13, 14 und 21 die Bestimmungen der Wahlordnung für die Fachbereichsräte mit folgenden Änderungen:
1. Das Institut für Allgemeine Sprachwissenschaft aus dem Fachbereich 07, die Fachbereiche 11, 12, 13 und 14 sowie das Institut für Deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik wählen im Sommersemester 1996 einen gemeinsamen Fachbereichsrat für den Fachbereich Philologie für die Amtszeit vom 01.10.1996 bis 30.09.1997.
2. In § 2 Abs. 6 wird folgender Satz 3 angefügt:
"Gleiches gilt bei der Zugehörigkeit zu mehreren Wahlkreisen."
3. In § 4 wird folgender Abs. 2 eingefügt:
"Die Wählerlisten für den Fachbereich 11 Philologie werden in den Dekanaten der bisherigen Fachbereiche 11, 12, 13, 14 und 21 ausgelegt."
4. In § 5 a wird in Abs. 1 b und Abs. 1 c jeweils das Fach "Allgemeine Sprachwissenschaft" gestrichen.
5. Folgender § 5 b wird eingefügt:
"(1) Das Institut für Allgemeine Sprachwissenschaft aus dem Fachbereich 07, die Fachbereiche 11, 12, 13 und 14 sowie das Institut für Deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik aus dem Fachbereich 21 bilden für die Mitgliedergruppen
a) der Professorinnen und Professoren folgende Wahlkreise:
Wahlkreis I     Institut für Deutsche Philologie I
Institut für Deutsche Philologie II
Institut für Komparatistik
Nordisches Seminar
Niederländisches Seminar
Wahlkreis II Englisches Seminar
Institutum Erasmianum
Wahlkreis III Romanisches Seminar
Slavisch-Baltisches Seminar
Wahlkreis IV Institut für Deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik
Wahlkreis V Institut für Altorientalische Philologie und Vorderasiatische Altertumskunde
Institut für Ägyptologie und Koptologie
Institut für Arabistik und Islamwissenschaft
Institut für Indogermanische Sprachwissenschaft
Institut für Indologie
Institut für Sinologie und Ostasienkunde
Institut für Allgemeine Sprachwissenschaft

Die Sitze im Fachbereichsrat werden auf die Wahlkreise wie folgt verteilt:
Wahlkreis I: 2 Sitze
Wahlkreis II: 1 Sitz sowie - in Abänderung von § 23 Satz 2 - den durch die Wahl zur Dekanin / zum Dekan freiwerdenden Sitz
Wahlkreis III: 2 Sitze
Wahlkreis IV: 1 Sitz
Wahlkreis V: 1 Sitz.

b) der Studierenden folgende Wahlkreise:
Wahlkreis I Deutsche Philologie, Deutsch, Deutsch Primarstufe
Wahlkreis II Englische Philologie, Englisch, Romanische Philologie Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Baltische Philologie, Ostslavische Philologie, Slavistik, Südslavische Philologie, Westslavische Philologie, Rumänisch, Russisch
Wahlkreis III Allgemeine Sprachwissenschaft, Ägyptologie, Altorientalische Altertumskunde, Altorientalische Philologie, Arabistik, Indogermanische Sprachwissenschaft, Indologie, Islamwissenschaft, Japanisch, Koptologie, Semitische Philologie, Sinologie (Chinesisch), Niederländische Philologie, Niederländisch und Nordische Philologie
In den Wahlkreisen I bis III ist jeweils ein Sitz zu besetzen.
(2) Das Institut für Allgemeine Sprachwissenschaft aus dem Fachbereich 07, die bisherigen Fachbereiche 11, 12, 13 und 14 sowie das Institut für Deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik aus dem Fachbereich 21 bilden für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je einen Wahlkreis.

Im Wahlkreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zwei Sitze, im Wahlkreis der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein Sitz zu besetzen.

6. In § 19 wird folgender Abs. 3 eingefügt:

"Das Institut für Allgemeine Sprachwissenschaft aus dem Fachbereich 07, die bisherigen Fachbereiche 11, 12, 13 und 14 sowie das Institut für Deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik aus dem Fachbereich 21 bilden in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Wahlbereiche:

Bereich I Institut für Deutsche Philologie I
Institut für Deutsche Philologie II
Institut für Komparatistik
Nordisches Seminar
Niederländisches Seminar
Institut für Deutsche Sprache u. Literatur u. ihre Didaktik
Institut für Indogermanische Sprachwissenschaft
Institut für Allgemeine Sprachwissenschaft
Bereich II Englisches Seminar
Institutum Erasmianum
Romanisches Seminar
Slavisch-Baltisches Seminar
Institut für Altorientalische Philologie und Vorderasiatische Altertumskunde
Institut für Ägyptologie und Koptologie
Institut für Arabistik und Islamwissenschaft
Institut für Indologie
Institut für Sinologie und Ostasienkunde
Jeder dieser Bereiche muß durch ein Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereichsrat vertreten sein. Andernfalls wird die Vertreterin bzw. der Vertreter des Bereiches, der noch kein Mitglied im Fachbereichsrat hat, auch bei geringerer Stimmenzahl vorrangig berücksichtigt. Für die Stellvertretung und das Nachrücken gelten die §§ 6 Abs. 2 und 23.
7. Folgender § 25 a wird eingefügt:
"(1) Soweit der Fachbereichsrat des Fachbereichs Philologie den satzungsgleichen Beschluß faßt, die Zahl der Sitze in der Gruppe der Professorinnen und Professoren und in der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um jeweils einen zu erhöhen, gilt diese Erhöhung bereits für die laufende Amtsperiode. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird der Wahlleiter die Verteilung der Sitze im Fachbereichsrat neu feststellen.
(2) In der Gruppe der Professorinnen und Professoren werden die Sitze auf die Wahlkreise wie folgt verteilt:
Wahlkreis I: 2 Sitze und - in Abänderung von § 23 Satz 2 - den durch die Wahl zur Dekanin/zum Dekan freiwerdenden Sitz
Wahlkreis II: 2 Sitze
Wahlkreis III: 2 Sitze
Wahlkreis IV: 1 Sitz
Wahlkreis V: 2 Sitze.
Die erforderliche Streichung eines Sitzes erfolgt im Rotationsverfahren in jedem Wahlkreis, der über mehr als einen Sitz verfügt. Der Wahlkreis, der in der Amtsperiode vom 01.10.1996 bis 30.09.1997 einen Sitz abgibt, wird durch Los ermittelt. Für den Fall, daß der Wahlkreis I einen Sitz abzugeben hat, stehen ihm zwei reguläre Sitze zu, während der Wahlkreis II einen regulären und - in Abänderung von § 23 Satz 2 - den durch die Wahl zur Dekanin / zum Dekan freiwerdenden Sitz erhält.


Artikel II

Die vorgenannten Änderungen finden ausschließlich für die Wahlen zum Fachbereichsrat des Fachbereichs Philologie im Sommersemester 1996 Anwendung.
Abweichend von § 1 Abs. 2 beträgt die Amtszeit für die Wahl im Sommersemester 1996 in allen Gruppen ein Jahr.
Die Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 29.04.1996.

Münster, den 29.04.1996 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer


Die Änderung der Wahlordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 29.04.1996 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer



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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB60402
Datum: 03.05.1996