Änderung der Beitragsordnung
der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität



Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat gem. § 79 Abs. 2 Hochschulgesetz in seiner Sitzung vom 19.12.2005 folgende Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft beschlossen:


Zum Sommersemester 2006 erhält § 2 der Beitragsordnung folgende Fassung:

„§ 2 Beitragshöhe

Der Beitrag beträgt 62,08 €. Er setzt sich wie folgt zusammen:
1. 10,80 € für die Aufgaben der Studierendenschaft
2. 1,28 € für den Studierendensport
3. 51,85 € für ein Semesterticket
4. 0,20 € für ein Hochschulradio“



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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 19.12.2005 und der Genehmigung des Rektorats vom 16.01.2006

Münster, den 19.01.2006 Der Rektor


Professor Dr. Jürgen Schmidt


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Die vorstehende Ordnung wird gemäss der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8.2.91 ( AB Uni 91/1 ) hiermit verkündet.

Münster, den 19.01.2006 Der Rektor


Professor Dr. Jürgen Schmidt