Strahlenschutz
Allgemeines
Strahlenschutzverantwortlicher nach § 31 Strahlenschutzverordnung bzw. § 13 Röntgenverordnung ist der Kanzler der Westfälischen Wilhelms-Universität. Zuständig für die verwaltungsmäßige Bearbeitung von Strahlenschutzangelegenheiten im Bereich der Universität (ohne Universitätsklinikum) ist das Dezernat 4.5 der Universitätsverwaltung.
Bearbeiter: Dipl.- Ing. Wolfgang Mette Tel.: 2 57 95 E-Mail: w.mette@uni-muenster.de
Umgang mit radioaktiven Stoffen
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Beantragung einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach
- Entsorgung radioaktiver Abfälle
- Ärztliche Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen
- Verzeichnis der Strahlenschutzbeauftragten (StrlSchV)
Nichtmedizinische Röntgeneinrichtungen und Störstrahler
- Röntgenverordnung (RöV)
- Betrieb von nichtmed. Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
- Verzeichnis der Strahlenschutzbeauftragten (RöV)
Strahlenschutzanweisung
Lasereinrichtungen
- BGV B2 UVV Laserstrahlung
- BGI 5092 Auswahl und Benutzung von Laser-Schutz- und Justierbrillen
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Laserschutzbeauftragte
Strahlenschutzkurse
siehe unter Fort- und Weiterbildung
