Betriebsbeauftragter für Abfall
Für den Bereich der Universität Münster (ohne Universitätsklinikum) ist gemäß § 54 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfG) vom 27.09.1994 als Betriebsbeauftragter für Abfall bestellt:
Dipl.-Ing. Heinrich Heinen Tel. 0 25 1 / 83 - 2 57 91 E-Mail: VDV187@uni-muenster.de
Die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsbeauftragten für Abfall ergeben
sich aus § 55 AbfG in Verbindung mit dem Runderlass des MWF
"Empfehlungen zur Sonderabfallentsorgung in Hochschulen" vom
11.09.1990-Z A 4 -6061.79:
- Überwachung der Entsorgungsorganisation in der Hochschule,
- Beratung der Hochschulangehörigen über schädliche Umwelteinflüsse durch Abfälle,
- Anregung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen,
- Vorlage eines jährlichen Berichts an die Hochschulleitung zur Lage der Abfallentsorgung in der Hochschule.
