Betriebsbeauftragter für Abfall

Für den Bereich der Universität Münster (ohne Universitätsklinikum) ist gemäß § 54 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfG) vom 27.09.1994 als Betriebsbeauftragter für Abfall bestellt:

Dipl.-Ing. Heinrich Heinen Tel. 0 25 1 / 83 - 2 57 91 E-Mail: VDV187@uni-muenster.de

Die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsbeauftragten für Abfall ergeben sich aus § 55 AbfG in Verbindung mit dem Runderlass des MWF "Empfehlungen zur Sonderabfallentsorgung in Hochschulen" vom 11.09.1990-Z A 4 -6061.79:

  • Überwachung der Entsorgungsorganisation in der Hochschule,
  • Beratung der Hochschulangehörigen über schädliche Umwelteinflüsse durch Abfälle,
  • Anregung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen,
  • Vorlage eines jährlichen Berichts an die Hochschulleitung zur Lage der Abfallentsorgung in der Hochschule.

 


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