Arbeits- und Umweltschutz

Die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz an den Arbeitsplätzen der Beschäftigten und Studierenden sowie der Schutz der Umwelt erfordern eine der besonderen Struktur einer Universität entsprechende Organisation des Arbeits- und Umweltschutzes. Sie ergibt sich aus der in der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität festgelegten Organisation der Hochschule, aus staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Rechtsvorschriften und aus den universitätsinternen Regelungen zur Verantwortlichkeit.

Die Aufgaben des Kanzlers als Arbeitgeber/Unternehmer/Betreiber im Sinne der jeweiligen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften für den Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes werden in der Universität Münster vom Dezernat 4.5 der Universitätsverwaltung wahrgenommen. Hier sind auch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die verschiedenen zentralen Beauftragtenfunktionen (z.B. Gefahrgutbeauftragter, Beauftragter für die Biologische Sicherheit) angesiedelt. Neben der Überprüfung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen und Anlagen, von Arbeitsplätzen und betrieblichen Arbeitsvorgängen gehört zum Aufgabenbereich der Abteilung insbesondere auch die Beratung von Verantwortlichen und Beschäftigten in allen Fragen des Arbeits- und Umweltschutzes. Ein umfangreiches Serviceangebot ermöglicht die Versorgung der universitären Einrichtungen mit Erste-Hilfe- und Arbeitsschutzartikeln, Schutzausrüstung, Schutzkleidung sowie Entsorgungs- und Gefahrgutzubehör.

Eine enge Zusammenarbeit in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besteht mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst der Universität Münster. Dieser ist ist eine gemeinsame Einrichtung der Universität und des Universitätsklinikums und als Stabsstelle dem Kanzler zugeordnet. Er nimmt die betriebsärztlichen und personalärztlichen Aufgaben für den Gesamtbereich der Universität wahr und ist beteiligt an Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.


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