Brandschutzorganisation

Zuständigkeiten

Für den baulichen Brandschutz z.B. im Zusammenhang mit Neu- Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen liegt die Zuständigkeit beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Ansprechpartner der Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Universitätsverwaltung sind zunächst die Bearbeiter im Dezernat 4, Abteilung 4.1. Zum baulichen Brandschutz gehören u.a. die Festlegung von Brand- und Rauchabschnitten, die bauliche Beschaffenheit von Flucht- und Rettungswegen, die bauliche Trennung verschiedener Nutzungsbereiche sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr.

Die Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen des anlagetechnischen Brandschutzes gewährleisten die sichere Funktion von Feuerlöschanlagen und -geräten, Brandmeldeanlagen, Rauchabzügen, Sicherheitsbeleuchtung und Personenalarmierung und gehören zu den Aufgaben der betriebstechnischen Abteilungen des Dezernats 4 (Maschinentechnik und Elektrotechnik).

Die Zuständigkeit für den organisatorischen Brandschutz liegt beim Dezernat 4, Abteilung 4.5 (Arbeits- und Umweltschutz).

Organisatorischer Brandschutz

Verantwortlichkeiten

Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für den organisatorischen Brandschutz orientiert sich an den in der Universität geltenden Regelungen der Verantwortlichkeiten für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.

Die Aufgaben des Unternehmers/Arbeitgebers/Betreibers im Bereich des organisatorischen Brandschutzes werden vom Dezernat 4.5 wahrgenommen. Dazu gehören vorbeugende Maßnahmen und die Umsetzung von Regelungen für den Brand- und Gefahrenfall. Dies führt zu zentralen Aktivitäten und zur Unterstützung der Bereichsverantwortlichen beim Aufbau und der Fortschreibung einer funktionierenden lokalen Brandschutzorganisation.

Die Leiterinnen/Leiter der wissenschaftlichen und zentralen Einrichtungen regeln im Benehmen mit den Hausverantwortlichen und den Professorinnen/Professoren die lokalen organisatorischen Brandschutzaufgaben für die jeweilige Einrichtung. Dazu gehört insbesondere die Erstellung und Fortschreibung des gebäudespezifischen Notfallorganisations- und Alarmplans. Sie veranlassen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Beseitigung von Gefährdungen bzw. informieren rechtzeitig die zuständigen Abteilungen der Universitätsverwaltung. Sie benennen dem Dez. 4.5 aus ihrer Einrichtung geeignete Beschäftigte als lokale Brandschutzbeauftragte.

Zentrale Aufgaben

Die zentralen Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes werden vom Dez. 4.5 und hier insbesondere von der zentralen Beauftragten für Brandschutzangelegenheiten und Notfallmanagement sowie den Sicherheitsfachkräften wahrgenommen:

  • Fortschreibung der Brandschutzordnung und weiterer zentraler Regelungen für den Brandfall
  • Beratung der Verantwortlichen und Beschäftigten in allen Fragen des organisatorischen Brandschutzes,
  • Begehung der Arbeitsbereiche, Kontrolle auf Einhaltung der Brandschutzvorschriften und betrieblichen Regelungen für den Brandfall
  • Teilnahme an Brandschauen und Baubegehungen,
  • Teilnahme an Planungsgesprächen des bau- und betriebstechnischen Bereichs im Zusammenhang mit Neu- und Umbauten und Nutzungsänderungen,
  • Festlegung der Sicherheitskennzeichnung in den Dienstgebäuden,
  • Organisation von zentralen Brandschutzunterweisungen und Feuerlöschübungen,
  • Schulung und Information der lokalen Brandschutzbeauftragten und Sicherheitsbeauftragten

 

Lokale Brandschutzbeauftragte

Die lokalen Brandschutzbeauftragten bilden das Bindeglied zwischen zentraler und lokaler Brandschutzorganisation. Sie unterstützen die Leiter der Einrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung und sind für die Bediensteten der jeweiligen Einrichtung erste Ansprechpartner in Brandschutzfragen.

Die lokalen Brandschutzbeauftragten

  • nehmen an den zentralen Brandschutzunterweisungen und -übungen teil und geben das erworbene Wissen an die Bediensteten weiter,
  • beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung der vom Dezernat 4.5 organisierten lokalen Brandschutz- und Räumungsübungen,
  • stellen in Zusammenarbeit mit der Leiterin/dem Leiter der Einrichtung, den Professorinnen/Professoren, den örtlichen Sicherheitsbeauftragten und dem Dezernat 4.5 sicher,
    • dass die Bediensteten über vorbeugende Maßnahmen am Arbeitsplatz informiert sind und mit einem Feuerlöscher sicher umgehen können,
    • die Flucht- und Rettungswege freigehalten werden,
    • die Sicherheitskennzeichnung in Ordnung ist,
    • an Arbeitsplätzen, in Fluren und Treppenhäusern Brandlasten so weit wie möglich reduziert werden.

Die Aufgaben der lokalen Brandschutzbeauftragten können unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich auch von den nach § 22 SGB VII bestellten Sicherheitsbeauftragten übernommen werden.

Eine über den hier beschriebenen Umfang hinausgehende Übertragung von Aufgaben auf lokale Brandschutzbeauftragte kann im Einzelfall sinnvoll sein und erfolgt in Abstimmung mit Dez. 4.5.


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