Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

 

Die aufgrund berufsgenossenschaftlicher und staatlicher Rechtsvorschriften erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden vom Arbeitsmedizinischen Dienst der Universität Münster durchgeführt. Auf der Grundlage der vom Arbeitsmedizinischen Dienst erstellten Bescheinigungen für den Arbeitgeber wird im Dezernat 4.5 der Universitätsverwaltung die Vorsorgekartei nach § 4 ArbMedVV geführt. Sofern Nachuntersuchungen erforderlich sind, werden die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Dezernat 4.5 termingerecht daran erinnert, Kontakt mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst aufzunehmen.

Unabhängig davon obliegt es den Verantwortlichen in den universitären Einrichtungen, nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV den Beschäftigten Angebotsuntersuchungen regelmäßig anzubieten und Pflichtuntersuchungen zu veranlassen.

Weitere Auskünfte zur Vorsorgekartei erhalten Sie im Dezernat 4.5 unter Tel.2 57 95

 


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