Der Transferpreis der WWU
Der Transferpreis dient der Weiterentwicklung transferbezogener Aktivitäten und/oder der öffentlichen Präsentation der Transferleistung(en). Er ist mit 20.000 Euro dotiert.
Der Preis wird an Mitglieder der Universität verliehen, die erfolgreich mit Partnern der außeruniversitären Praxis kooperiert haben, bzw. kooperieren. Zu den Partnern der außeruniversitären Praxis zählen Wirtschaftsunternehmen, Gebietskörperschaften, Verbände, Gewerkschaften, politische Parteien und Kirchen. Ausgezeichnet werden können auch Existenzgründer(innen) aus der Universität Münster in der Gründungsphase in Verbindung mit ihren Mutterinstituten.
Die Vergabeentscheidung wird vom Rektorat auf Vorschlag des Wirtschaftsbeirat der Arbeitsstelle Forschungstransfer getroffen (Liste der Mitglieder). Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Feierstunde anlässlich einer Sitzung des Wirtschaftsbeirates der Arbeitsstelle Forschungstransfer.
Die jeweils aktuelle Ausschreibung finden Sie im Webangebot der Arbeitsstelle Forschungstransfer.
Die Preisträger der letzten Jahre finden Sie hier.




