Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Forschungsbericht 2003-2004 - Sonderforschungsbereich 496 "Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme vom Mittelalter bis zur Französischen Revolution"

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Sonderforschungsbereich 496
"Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme vom Mittelalter bis zur Französischen Revolution"

Tel. (0251) 83-27913/14
Fax: (0251) 83-27911
e-mail: sfb496.sekretariat@uni-muenster.de
www: www.uni-muenster.de/SFB496
Salzstr. 41
48143 Münster
Direktorin: Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger

Forschungsschwerpunkte 2003 - 2004  
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Projekt C3 (Prof. Dr. Reiner Schulze)
Symbole im Gerichtsverfahren (15. - 18. Jahrhundert)

 
Das Teilprojekt befasst sich seit Oktober 2001 mit der Symbolik des Gerichtsverfahrens während des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. Im gerichtlichen Verfahren kommt in dieser Zeit Recht nicht nur auf der Grundlage eines schriftlich vorgegebenen Normensystems 'zur Anwendung', wie es dem Gesetzes- und Kodifikationsdenken seit der späten Aufklärung entspricht. Recht wird vielmehr in weitem Maße in diesem Verfahren durch 'Weisung' und 'Erkenntnis' für die Beteiligten fassbar. Für das Verständnis des Rechts insgesamt kommt damit gerade der Symbolik des Gerichtsverfahrens zentrale Bedeutung zu. Die dabei verwendeten Symbole sind zugleich Ausdruck der Bewertung von Recht und Unrecht, von gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen und ständischer Gliederung. Sie veranschaulichen gesellschaftliche Wertvorstellungen und verbinden sie mit Ablauf und Legitimation des Verfahrens im Gericht. Besondere Aufmerksamkeit gilt für das ausgehende Mittelalter und die frühe Neuzeit - also für eine Hauptphase der Rezeption des römischen Rechts in West- und Mitteleuropa - dem Verhältnis von gesprochenem Wort, Text und Symbol. Mit den am römischen Recht ausgebildeten Juristen gewannen die Schriftlichkeit, die lateinische Fachsprache und zum Teil auch eine neue Zeichensprache in einem Großteil der gerichtlichen Verfahren erheblich an Bedeutung. Im Hinblick darauf wird das Zusammenspiel von Mündlichkeit, Schriftlichkeit und Symbolik als Kommunikationsformen im Gerichtsverfahren und nach dem Zusammentreffen der unterschiedlichen Zeichensysteme von juristischen 'Laien' und akademisch ausgebildeten Juristen in der Rechtsprechung untersucht.

Projektdauer:

seit 01.10.2001

Beteiligte Wissenschaftler:

Prof. Dr. R. Schulze, C. Babendererde, C. Lücke, L. Ostwaldt, C. Schmidt

Veröffentlichungen:

Babendererde, C.: Handlungsanweisungen an Verklagte vor Gericht im 16. Jahrhundert – zur symbolischen Kommunikation und ihrer Funktion, in: Schulze, Reiner (Hg.), Rechtssymbolik und Wertevermittlung, Berlin 2004, S. 51-68.

Babendererde, C.: Sterben, Tod, Begräbnis und liturgisches Gedächtnis von weltlichen Reichsfürsten des Spätmittelalters, Diss. phil. Münster, 2005.

Ostwaldt, L.: Begriff und Wesen des Rechtsrituals, in: Schulze, Reiner (Hg.), Symbolische Kommunikation vor Gericht in der Frühen Neuzeit, Berlin 2005.

Schmidt, C. D.: Die Hegung des Gerichtsverfahrens – Formen und Funktionen eines rituellen Aktes, in: Schulze, Reiner (Hg.), Symbolische Kommunikation vor Gericht in der Frühen Neuzeit, Berlin 2005.

Schulze, R./Ostwaldt, L.: Rechtssymbolik und Wertevermittlung im gerichtlichen Verfahren – Einführung, in: Schulze, Reiner (Hg.), Rechtssymbolik und Wertevermittlung, Berlin 2004, S. 11-17.

Schulze, R. (Hg.): Rechtssymbolik und Wertevermittlung (Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 47) Berlin 2004.

Schulze, R. (Hg.): Symbolische Kommunikation vor Gericht in der Frühen Neuzeit, Berlin 2005.

Schulze, R.: Symbolische Kommunikation vor Gericht in historisch-vergleichender Perspektive, in: ders. (Hg.), Symbolische Kommunikation vor Gericht in der Frühen Neuzeit, Berlin 2005.

 

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