Projekt C3 (Prof. Dr. Reiner Schulze)
Symbole im Gerichtsverfahren (15. - 18. Jahrhundert)
Das Teilprojekt befasst sich seit Oktober 2001 mit der Symbolik des Gerichtsverfahrens während des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. Im
gerichtlichen Verfahren kommt in dieser Zeit Recht nicht nur auf der Grundlage eines schriftlich vorgegebenen Normensystems 'zur Anwendung', wie es dem Gesetzes-
und Kodifikationsdenken seit der späten Aufklärung entspricht. Recht wird vielmehr in weitem Maße in diesem Verfahren durch 'Weisung' und
'Erkenntnis' für die Beteiligten fassbar. Für das Verständnis des Rechts insgesamt kommt damit gerade der Symbolik des Gerichtsverfahrens zentrale
Bedeutung zu. Die dabei verwendeten Symbole sind zugleich Ausdruck der Bewertung von Recht und Unrecht, von gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen und
ständischer Gliederung. Sie veranschaulichen gesellschaftliche Wertvorstellungen und verbinden sie mit Ablauf und Legitimation des Verfahrens im Gericht.
Besondere Aufmerksamkeit gilt für das ausgehende Mittelalter und die frühe Neuzeit - also für eine Hauptphase der Rezeption des römischen
Rechts in West- und Mitteleuropa - dem Verhältnis von gesprochenem Wort, Text und Symbol. Mit den am römischen Recht ausgebildeten Juristen gewannen
die Schriftlichkeit, die lateinische Fachsprache und zum Teil auch eine neue Zeichensprache in einem Großteil der gerichtlichen Verfahren erheblich an Bedeutung.
Im Hinblick darauf wird das Zusammenspiel von Mündlichkeit, Schriftlichkeit und Symbolik als Kommunikationsformen im Gerichtsverfahren und nach dem
Zusammentreffen der unterschiedlichen Zeichensysteme von juristischen 'Laien' und akademisch ausgebildeten Juristen in der Rechtsprechung untersucht.
Projektdauer:
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen:
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