Von 1967 bis 2001 wurden im Institut für Rechtsmedizin Münster 155 Obduktionen nach Exhumierung durchgeführt, wobei das postmortale Intervall
zwischen 8 Tagen und 8 Jahren variierte. Auf der Basis des Obduktionsbefundes, histologischer Untersuchungen und bei den meisten Fällen auch
chemisch-toxikologischer Untersuchungen konnten bei 103 Fällen (66,5%) noch eine eindeutige Todesursache festgestellt werden. In Einzelfällen waren z.B.
ein Herzinfarkt histologisch noch nach einem Jahr, eine Lungenentzündung nach 2 Jahren und eine Intoxikation mit Diazepam nach 4,5 Jahren nachzuweisen. Auch
Tötungsdelikte konnten aufgeklärt werden.