Umweltrecht
Gewässerschutzrecht Nordrhein-Westfalen - eine systematische Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen und bundesrechtlichen
Vorgaben
Die Wasserwirtschaftsverwaltung in Nordrhein-Westfalen steht durch die Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000 vor enormen
Herausforderungen. Durch die Einführung einer europaweiten Gewässerbewirtschaftung nach Flusseinzugsgebieten, unabhängig von Staats- und
Verwaltungsgrenzen, wird in Zukunft eine ganzheitliche, integrierte Gewässerbewirtschaftung eingeführt. Zudem zwingt die EU-Wasserrahmenrichtlinie die
Mitgliedstaaten, bestimmte ambitionierte Gewässerqualitätsziele zu erreichen: So sollen die "normalen" Oberflächengewässer einen
"guten ökologischen und chemischen Zustand", die Grundwasserkörper einen "guten mengenmäßigen und chemischen
Zustand" bis spätestens 2015 erreichen.
Ziel der Arbeit ist es, die komplexe Querschnittsmaterie des Gewässerschutzrechts in Nordrhein-Westfalen einer systematischen Darstellung zuzuführen. Dabei
werden auch internationale, europäische und bundesrechtliche Vorgaben berücksichtigt, die einer Umsetzung in Landesrecht bzw. eines landesbehördlichen
Vollzugs bedürfen.
Dabei wird in mehreren Kapiteln das "Gewässerschutzrecht" definiert, dessen Rechtsquellen und Instrumentarien systematisiert, Leitprinzipien
herausgestellt und die Organisation der Wasserwirtschaftsverwaltung in Nordrhein-Westfalen dargestellt. Unter Rückgriff auf diese Darstellungen werden
abschließend exemplarisch besondere Problemstellungen des Gewässerschutzes (Abwassereinleitungen, landwirtschaftliche Einträge in Gewässer,
Gewässerausbau und -unterhaltung) näher untersucht und Probleme der Vollzugspraxis aufgezeigt.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen:
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