Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Wilmergasse 12-13 48143 Münster Direktor: Prof. Dr. Hans D. Jarass LL.M. |
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Fax: (0251) 83-29790 e-mail: zir@uni-muenster.de www: http://www.uni- muenster.de/Jura.zir/ |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Forschungszentren
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Die Privilegierung von Fachplanungen nach § 38 BauGB
In § 38
BauGB wird ein Kreis von Fachplanungen bestimmt, für den die städtebaurechtlichen
Zulässigkeitsregelungen der §§ 29 bis 37 BauGB nicht anzuwenden sind. Damit
entfällt unter anderem die direkte Bindung an gemeindliche Bauleitpläne und das
Einvernehmenserfordernis gem. § 36 BauGB. Zudem können nach § 38 BauGB
privilegierte Vorhaben wegen der Unanwendbarkeit der speziell für Außenbereichsvorhaben
geltenden Raumordnungsklauseln des § 35 Abs.3 BauGB auch von der Raumordnung nur
eingeschränkt gesteuert werden. Das BauROG 1998 hat zu einer Reihe bedeutsamer Änderungen
bei dieser Privilegierung von Fachplanungen geführt. Anstelle der enumerativen Aufzählung
bestimmter Fachplanungen gem. § 38 BauGB a.F. werden von § 38 BauGB n.F.
generell »Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der
Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung« privilegiert.
Erörterungsbedürftig ist insbesondere der gesetzlich nicht definierte, umstrittene Begriff der
überörtlichen Bedeutung.
Weiterhin
werden nach Immissionsschutzrecht zu genehmigende öffentlich zugängliche
Abfallbeseitigungsanlagen gem. § 38 BauGB in die Privilegierung einbezogen. Durch die nicht
vollständige Kongruenz der dafür im Bauplanungs-, Immissionsschutz- und Abfallrecht
aufgeführten Begriffe ergeben sich insbesondere bei Anlagen, die sowohl zur Beseitigung als auch zur
Verwertung von Abfällen dienen, praktisch bedeutsame Abgrenzungsprobleme. Darüber hinaus
wird die umstrittene Reichweite der für alle privilegierten Fachplanungen geltenden Pflicht zur
Berücksichtigung städtebaulicher Belange gem. § 38 S.1 Hs.2 BauGB untersucht,
insbesondere in Bezug auf privatnützige Planfeststellungen.
Beteiligte Wissenschaftler: Veröffentlichungen: |
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