Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Forschungsbericht 2001-2002
 
Zentralinstitut für Raumplanung
an der Universität Münster

Wilmergasse 12-13
48143 Münster
Direktor: Prof. Dr. Hans D. Jarass LL.M.
 
Tel. (0251) 83-29781
Fax: (0251) 83-29790
e-mail: zir@uni-muenster.de
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002

Forschungszentren
Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster
Umwelt- und Planungsrecht


Die Privilegierung von Fachplanungen nach § 38 BauGB

In § 38 BauGB wird ein Kreis von Fachplanungen bestimmt, für den die städtebaurechtlichen Zulässigkeitsregelungen der §§ 29 bis 37 BauGB nicht anzuwenden sind. Damit entfällt unter anderem die direkte Bindung an gemeindliche Bauleitpläne und das Einvernehmenserfordernis gem. § 36 BauGB. Zudem können nach § 38 BauGB privilegierte Vorhaben wegen der Unanwendbarkeit der speziell für Außenbereichsvorhaben geltenden Raumordnungsklauseln des § 35 Abs.3 BauGB auch von der Raumordnung nur eingeschränkt gesteuert werden. Das BauROG 1998 hat zu einer Reihe bedeutsamer Änderungen bei dieser Privilegierung von Fachplanungen geführt. Anstelle der enumerativen Aufzählung bestimmter Fachplanungen gem. § 38 BauGB a.F. werden von § 38 BauGB n.F. generell »Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung« privilegiert. Erörterungsbedürftig ist insbesondere der gesetzlich nicht definierte, umstrittene Begriff der überörtlichen Bedeutung.

Weiterhin werden nach Immissionsschutzrecht zu genehmigende öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen gem. § 38 BauGB in die Privilegierung einbezogen. Durch die nicht vollständige Kongruenz der dafür im Bauplanungs-, Immissionsschutz- und Abfallrecht aufgeführten Begriffe ergeben sich insbesondere bei Anlagen, die sowohl zur Beseitigung als auch zur Verwertung von Abfällen dienen, praktisch bedeutsame Abgrenzungsprobleme. Darüber hinaus wird die umstrittene Reichweite der für alle privilegierten Fachplanungen geltenden Pflicht zur Berücksichtigung städtebaulicher Belange gem. § 38 S.1 Hs.2 BauGB untersucht, insbesondere in Bezug auf privatnützige Planfeststellungen.

Beteiligte Wissenschaftler:

Mathias Finke, Prof. Dr. Hans D. Jarass (Leiter)

Veröffentlichungen:

Finke, Mathias, Die Privilegierung von Fachplanungen nach § 38 BauGB, Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen, Bd. 200, Münster 2001
 
 

Hans-Joachim Peter
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Datum: 2003-10-16