Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Professur für Common Law und Vergleichende Rechtstheorie Universitätsstr. 14-16 48143 Münster Leitung: Prof. Dr. Thomas Lundmark |
Tel. (0251) 510503-11
Fax: (0251) 83-21845 e-mail: Thomas.Lundmark@uni-muenster.de www: http://www.uni- muenster.de/Jura.cl/ |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät |
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Talking Law Dictionary
Bei dem Talking Law Dictionary (Arbeitstitel) handelt es sich um ein Projekt zur Erstellung
eines multimedialen zweisprachigen Rechtswörterbuchs, das nicht nur in traditioneller Buchform,
sondern zusätzlich auch auf einer begleitenden CD-ROM erscheinen wird. Auf der CD-ROM wird die
Aussprache sämtlicher Einträge auf englisch und deutsch zur Verfügung stehen.
Wozu noch ein neues Wörterbuch?
Diese Frage könnte man sich auf Grund der Vielzahl von Exemplaren, die gegenwärtig auf dem
Markt erhältlich sind, durchaus stellen. Nimmt man jedoch aus der Masse nur die juristischen
Wörterbücher heraus, so reduziert sich die Auswahl bereits erheblich. Lässt man nun noch
die einsprachigen, erklärenden Wörterbücher sowohl auf deutscher als auch
auf englischer Seite außen vor, so kann man die verbleibenden
Übersetzungswörterbücher an einer Hand abzählen. Hierbei fällt auf, dass sich
die fachlich anspruchsvolleren Werke (z.B. Dietl/Lorenz, Romain) in einer Preisklasse von
ca 150 300 € bewegen, während die in einer für Studierende
erschwinglichen Preisklasse verfügbaren Titel (z.B. Köbler, Pons) sprachliche Mängel
aufweisen.
Allein Letzteres macht bereits den
Bedarf für ein qualitativ gutes Nachschlagewerk für Studierende, insbesondere in
Studiengängen der juristischen Fremdsprachenausbildung (z.B. der 2-jährige FFA-Studiengang in
Münster), deutlich. Hinzu kommt jedoch noch die Möglichkeit, sich Fachbegriffe in der jeweils
fremden Rechtssprache anhören und dadurch sowohl die eigene Aussprache als auch das
Hörverständnis nachhaltig verbessern zu können. Auch dies wird zumindest
was das Englische anbetrifft insbesondere FFA-Studierenden in Rahmen ihrer Ausbildung zu
Gute kommen.
Das Wörterbuch soll auch in Großbritannien erhältlich sein, wo es an immer mehr
Universitäten Kombinationsstudiengänge im englischen und deutschen Recht gibt. Auf Grund der
für Nicht-Muttersprachler tendenziell schwierigeren Aussprache deutscher Rechtsbegriffe
(Abstraktionsprinzip, Gesamtschuldnerausgleich,
Bundesverfassungsgericht...) dürfte dort speziell die Aussprache-CD-ROM auf Resonanz
stoßen. Darüber hinaus zeigen auch international operierende Rechtsanwaltskanzleien reges
Interesse an dem Produkt.
Das Wörterbuch wird voraussichtlich jeweils 14.000 Stichwörter in beiden Sprachen enthalten.
Damit kommt es vom Umfang her natürlich nicht an die Großwörterbücher wie den
Dietl/Lorenz heran, bietet jedoch für normale Studienzwecke einen mehr als ausreichenden juristischen
Grund- und Aufbauwortschatz.
Aus Gründen der Authentizität werden alle Begriffe von erfahrenen Juristen gesprochen. Zu
diesem Zweck ist es gelungen, namhafte Richterinnen und Richter aus Österreich, Deutschland, England
und Schottland, den Vereinigten Staaten, Irland und Australien für das Projekt zu gewinnen.
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