Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Forschungsbericht 2001-2002
 
Professur für Common Law und
Vergleichende Rechtstheorie

Universitätsstr. 14-16
48143 Münster
Leitung: Prof. Dr. Thomas Lundmark
 
Tel. (0251) 510503-11
Fax: (0251) 83-21845
e-mail: Thomas.Lundmark@uni-muenster.de
www: http://www.uni- muenster.de/Jura.cl/
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002

Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Professur für Common Law und Vergleichende Rechtstheorie


Talking Law Dictionary

Bei dem “Talking Law Dictionary“ (Arbeitstitel) handelt es sich um ein Projekt zur Erstellung eines multimedialen zweisprachigen Rechtswörterbuchs, das nicht nur in traditioneller Buchform, sondern zusätzlich auch auf einer begleitenden CD-ROM erscheinen wird. Auf der CD-ROM wird die Aussprache sämtlicher Einträge auf englisch und deutsch zur Verfügung stehen.

Wozu noch ein neues Wörterbuch? Diese Frage könnte man sich auf Grund der Vielzahl von Exemplaren, die gegenwärtig auf dem Markt erhältlich sind, durchaus stellen. Nimmt man jedoch aus der Masse nur die juristischen Wörterbücher heraus, so reduziert sich die Auswahl bereits erheblich. Lässt man nun noch die einsprachigen, erklärenden Wörterbücher – sowohl auf deutscher als auch auf englischer Seite – außen vor, so kann man die verbleibenden Übersetzungswörterbücher an einer Hand abzählen. Hierbei fällt auf, dass sich die fachlich anspruchsvolleren Werke (z.B. Dietl/Lorenz, Romain) in einer Preisklasse von ca 150 – 300 € bewegen, während die in einer für Studierende erschwinglichen Preisklasse verfügbaren Titel (z.B. Köbler, Pons) sprachliche Mängel aufweisen.

Allein Letzteres macht bereits den Bedarf für ein qualitativ gutes Nachschlagewerk für Studierende, insbesondere in Studiengängen der juristischen Fremdsprachenausbildung (z.B. der 2-jährige FFA-Studiengang in Münster), deutlich. Hinzu kommt jedoch noch die Möglichkeit, sich Fachbegriffe in der jeweils fremden Rechtssprache anhören und dadurch sowohl die eigene Aussprache als auch das Hörverständnis nachhaltig verbessern zu können. Auch dies wird – zumindest was das Englische anbetrifft – insbesondere FFA-Studierenden in Rahmen ihrer Ausbildung zu Gute kommen.

Das Wörterbuch soll auch in Großbritannien erhältlich sein, wo es an immer mehr Universitäten Kombinationsstudiengänge im englischen und deutschen Recht gibt. Auf Grund der für Nicht-Muttersprachler tendenziell schwierigeren Aussprache deutscher Rechtsbegriffe (“Abstraktionsprinzip“, “Gesamtschuldnerausgleich“, “Bundesverfassungsgericht“...) dürfte dort speziell die Aussprache-CD-ROM auf Resonanz stoßen. Darüber hinaus zeigen auch international operierende Rechtsanwaltskanzleien reges Interesse an dem Produkt.

Das Wörterbuch wird voraussichtlich jeweils 14.000 Stichwörter in beiden Sprachen enthalten. Damit kommt es vom Umfang her natürlich nicht an die Großwörterbücher wie den Dietl/Lorenz heran, bietet jedoch für normale Studienzwecke einen mehr als ausreichenden juristischen Grund- und Aufbauwortschatz.

Aus Gründen der Authentizität werden alle Begriffe von erfahrenen Juristen gesprochen. Zu diesem Zweck ist es gelungen, namhafte Richterinnen und Richter aus Österreich, Deutschland, England und Schottland, den Vereinigten Staaten, Irland und Australien für das Projekt zu gewinnen.

 
 

Hans-Joachim Peter
EMail: vdv12@uni-muenster.de
HTML-Einrichtung: Izabela Klak
Informationskennung: FO03NA01
Datum: 2003-11-10