Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät |
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Vorsatz bei beabsichtigten, extrem unwahrscheinlichen Folgen
Als Paradebeispiel wird
der Fall angeführt, dass der (habgierige) Neffe seinen reichen Erbonkel bei Gewitter in
den Wald schickt (heutzutage: zu einer
Flugreise animiert) in der Hoffnung, dass der Onkel zu Tode kommt. Im
Ergebnis ist man sich weitgehend einig, dass dem Neffen keine vorsätzliche Tötung anzulasten
ist. Die
Begründungen bleiben vage und orientieren sich nicht präzise am Vorsatzbegriff. Der
Beitrag weist nach, dass
der Vorsatz nur deshalb fehlt, weil der Handelnde keine hinreichende Vorstellung vom
Kausalzusammenhang hat,
so dass er sich (bei Eintritt des erwünschten Erfolges) in einem Tatbestandsirrtum befindet.
Das Manuskript ist noch nicht abgeschlossen.
Beteiligter Wissenschaftler:
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