Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Forschungsbericht 2001-2002
 
Institut für Kriminalwissenschaften

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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002

Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut für Kriminalwissenschaften
Abt. V - Prof. Dr. E. Struensee


Vorsatz bei beabsichtigten, extrem unwahrscheinlichen Folgen

Als Paradebeispiel wird der Fall angeführt, dass der (habgierige) Neffe seinen reichen Erbonkel bei Gewitter in den Wald schickt (heutzutage: zu einer Flugreise animiert) in der Hoffnung, dass der Onkel zu Tode kommt. Im Ergebnis ist man sich weitgehend einig, dass dem Neffen keine vorsätzliche Tötung anzulasten ist. Die Begründungen bleiben vage und orientieren sich nicht präzise am Vorsatzbegriff. Der Beitrag weist nach, dass der Vorsatz nur deshalb fehlt, weil der Handelnde keine hinreichende Vorstellung vom Kausalzusammenhang hat, so dass er sich (bei Eintritt des erwünschten Erfolges) in einem Tatbestandsirrtum befindet.

Das Manuskript ist noch nicht abgeschlossen.

Beteiligter Wissenschaftler:

Prof. Dr. Eberhard Struensee

 
 

Hans-Joachim Peter
EMail: vdv12@uni-muenster.de
HTML-Einrichtung: Izabela Klak
Informationskennung: FO03EE02
Datum: 2003-07-17 ---- 2003-08-27