Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Institut für Kriminalwissenschaften Bispinghof 24/25 48143 Münster Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Friedrich Dencker |
Tel. (0251) 83-22751
Fax: (0251) 83-21180 e-mail: instkrim@uni-muenster.de www: http://www.jura.uni-muenster.de/kr/default.htm |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät |
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Verbreitung und Kontrolle der Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit der
Mit dem Inkrafttreten des
Treuhandgesetzes und der Umwandlung der volkseigenen Betriebe in juristisch selbständige
Wirtschaftseinheiten wurde die Treuhandanstalt (THA) Eigentümerin von insgesamt 45.000
Betriebsstätten, die sie möglichst schnell zu privatisieren oder stillzulegen hatte. Dabei wurden
von Anfang an zahlreiche strafrechtlich relevante Verhaltensweisen beoachtet. So täuschten
Vertragspartner (auch in Zusammenarbeit mit THA-Mitarbeitern) über ihre Bonität, Arbeitsplatz-
oder Investitionszusagen, wurden Unternehmen vertragswidrig Vermögenswerte entzogen
(Aushöhlung) oder zur Erlangung von Subventionen falsche Angaben gemacht. Die THA versuchte,
diese Entwicklung durch die Einrichtung einer Stabsstelle Besondere Aufgaben zu kontrollieren. Der
Stabsstelle gehörten zwar Staatsanwälte und Wirtschaftskriminalisten an, die jedoch beurlaubt
waren und somit als Angestellte der THA nicht dem Legalitätsprinzip unterlagen. Die Arbeit der
Stabsstelle war deshalb durch eine konzeptionell neuartige Doppelfunktion gekennzeichnet. Diese
ermöglichte einerseits eine interne, an den ökonomischen Abläufen der THA
angepaßte Untersuchungstätigkeit, die andererseits, da sie nach kriminalistischen und
strafprozessualen Kriterien erfolgte, bereits Vorermittlungen für eine externe strafjustizielle
Kontrolle darstellte. Bis Ende 1998 wurden mehr als 3.500 Vorgänge bearbeitet. Über die
historisch einmalige Umbruchssituation hinaus wird das Projekt am Beispiel typischer
Privatierungsvorgänge die strukturell-ökonomischen Dimensionen (z.B. Ressourcen des Investors,
Rentabilität des Betriebes, Subventionsgewährung) und die Funktionalität
strafrechtswidrigen Verhaltens wirtschaftlicher Akteure sowie die Reichweite und Grenzen einer
strafrechtlichen Steuerung des Wirtschaftssystems mit problemzentrierten Tiefeninterviews (Verurteilte,
Ermittler, THA-Mitarbeiter, betroffene Betriebsangehörige) sowie aufgrund von Aktenanalysen
untersucht. Das Projekt wird seit Beginn des Jahres 2001 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft
für 3 Jahre gefördert.
Drittmittelgeber: Beteiligte Wissenschaftler:
Wissenschaftlicher Beirat: Veröffentlichungen: |
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