Im
Gesellschafts- und Unternehmensrecht liegt der Forschungsschwerpunkt auf dem Recht
der
Kapitalgesellschaften. Untersucht werden vor allem die Innenverhältnisse der
Gesellschaften sowie die
Informations- und Minderheitenrechte im Gesellschaftsrecht. Die Bezüge zum
europäischen
und internationalen Unternehmensrecht finden ebenfalls Berücksichtigung.