Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Forschungsbericht 2001-2002
 
Institut für Kanonisches Recht

Johannisstr. 8-10
48143 Münster
Direktor: Prof. Dr. Klaus Lüdicke
 
Tel. (0251) 83-22622
Fax: (0251) 83-28357
e-mail: kanrecht@uni-muenster.de
www: fb02.uni-muenster.de/fb02/kanrecht/
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002

Fachbereich 02 - Katholisch-Theologische Fakultät
Institut für Kanonisches Recht
Einzelprobleme des Kirchen- und Staatskirchenrechts


Allgemeine Normen

In ihrer täglichen Arbeit stehen kirchliche Mitarbeiter wiederholt vor der Notwendigkeit bestimmen zu müssen, ob eine physische Person als Katholik zu gelten hat. Die cc. 1  CIC/1983 und 1490 CCEO definieren jene Personen als katholisch, die in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurden. Eine Bestimmung, was eine Taufe konkret zu einer Taufe in der katholischen Kirche macht und welche Voraussetzung für eine rechtswirksame Aufnahme in die katholische Kirche erfüllt sein müssen, ist jedoch nicht gegeben. Das Projekt nimmt dieses Problem aus primär kirchenrechtlicher Sicht in den Blick, wobei notwendige staatskirchenrechtliche Dimensionen integriert werden.

Beteiligter Wissenschaftler:

Dr. Bertram Zotz

Veröffentlichungen:

Zotz, Betram, Katholisch getauft - katholisch geworden. Kanonistische Kriterien für die Zugehörigkeit zur römischen Kirche, Essen 2002 (Beihefte zum Münstersichen Kommentar; 35)
 
 

Hans-Joachim Peter
EMail: vdv12@uni-muenster.de
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Informationskennung: FO02NC05
Datum: 2003-08-07