Forschungsbericht 1999-2000   
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einschließlich des Völker- und Europarechts

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Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für öffentliches Recht einschließlich des Völker- und Europarechts
Europarecht
 


Gemeinschaftsrecht versus Verfassungsrecht?

Ein ständiger Konfliktpunkt zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten stellt die Frage der Reichweite der übertragenen Kompetenzen dar. Im Berichtszeitraum stellt sich diese Frage etwa vor dem Hintergrund der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie im Hinblick auf den Zugang von Frauen zu den Streikräften der Mitgliedstaaten. Während u.a. das Bundesverwaltungsgericht die Anwendung der Gleichbehandlungsrichtlinie auf Wehrdienstverhältnisse explizit abgelehnt hatte, da der Gemeinschaft für den Bereich der nationalen Streitkräfte keine Kompetenzen zugewiesen seien, hat der EuGH in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen Sirdar und Kreil den entgegengesetzten Standpunkt eingenommen.

Das Projekt wird u.a durch ein Dissertationsvorhaben begleitet, das den Weg der Frauen in die Bundeswehr zum Gegenstand hat (Doktorandin: Assessorin Nicole Hoof)

Beteiligte Wissenschaftler:

Prof. Dr. Volker Epping, Nicole Hoof

Veröffentlichungen:

Epping, V.: Frauen zur Bundeswehr! - Zu den Konsequenzen der Entscheidungen des EuGH vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache Tanja Kreil gegen die Bundesrepublik Deutschland, in: Der Öffentliche Dienst (DÖD) 2000, S. 188-196

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-11-07