Forschungsbericht 1999-2000   
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Direktoren: Prof. Dr. Klaus Boers, Prof. Dr. Friedrich Dencker (geschäftsführend),
Prof.'in Dr. Ursula Nelles, Prof. Dr. Jürgen Welp

 
 
 
[Pfeile  gelb] Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut für Kriminalwissenschaften
Abt. IV - Prof. Dr. K. Boers
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Verbreitung und Kontrolle der Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit der Privatisierung der volkseigenen Betriebe der DDR durch die Treuhandanstalt

Mit dem Inkrafttreten des Treuhandgesetzes und der Umwandlung der volkseigenen Betriebe in juristisch selbständige Wirtschaftseinheiten wurde die Treuhandanstalt (THA) Eigentümerin von insgesamt 45.000 Betriebsstätten, die sie möglichst schnell zu privatisieren oder stillzulegen hatte. Dabei wurden von Anfang an zahlreiche strafrechtlich relevante Verhaltensweisen beoachtet. So täuschten Vertragspartner (auch in Zusammenarbeit mit THA-Mitarbeitern) über ihre Bonität, Arbeitsplatz- oder Investitionszusagen, wurden Unternehmen vertragswidrig Vermögenswerte entzogen (Aushöhlung) oder zur Erlangung von Subventionen falsche Angaben gemacht. Die THA versuchte, diese Entwicklung durch die Einrichtung einer Stabsstelle Besondere Aufgaben zu kontrollieren. Der Stabsstelle gehörten zwar Staatsanwälte und Wirtschaftskriminalisten an, die jedoch beurlaubt waren und somit als Angestellte der THA nicht dem Legalitätsprinzip unterlagen. Die Arbeit der Stabsstelle war deshalb durch eine konzeptionell neuartige Doppelfunktion gekennzeichnet. Diese ermöglichte einerseits eine interne, an den ökonomischen Abläufen der THA angepaßte Untersuchungstätigkeit, die andererseits, da sie nach kriminalistischen und strafprozessualen Kriterien erfolgte, bereits Vorermittlungen für eine externe strafjustizielle Kontrolle darstellte. Bis Ende 1998 wurden mehr als 3.500 Vorgänge bearbeitet. Über die historisch einmalige Umbruchssituation hinaus wird das Projekt am Beispiel typischer Privatierungsvorgänge die strukturell-ökonomischen Dimensionen (z.B. Ressourcen des Investors, Rentabilität des Betriebes, Subventionsgewährung) und die Funktionalität strafrechtswidrigen Verhaltens wirtschaftlicher Akteure sowie die Reichweite und Grenzen einer strafrechtlichen Steuerung des Wirtschaftssystems mit problemzentrierten Tiefeninterviews (Verurteilte, Ermittler, THA-Mitarbeiter, betroffene Betriebsangehörige) sowie aufgrund von Aktenanalysen untersucht. Das Projekt wird seit Beginn des Jahres 2001 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für 3 Jahre gefördert.

Drittmittelgeber:

Deutsche Forschungsgesellschaft

Beteiligte Wissenschaftler:

Prof. Dr. Klaus Boers, Prof'in Dr. Ursula Nelles, Dr. iur. Monika Becker, Dipl. Soz.-Wiss. Kari-Marie Karliczek, Ass. iur. Marion Owzar, Cand. iur. Stephan Neuser, Cand. iur. Barbara Thalmann
wiss. Beirat: Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht, Prof. Dr. Klaus-Peter Berger L.L.M., Prof. Dr. Roland Czada, Prof. Dr. Christian Harm Ph.D., Prof. Dr. Günter Heine, Prof. Dr. Klaus Lüderssen, Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang

Veröffentlichungen:

Boers, K.: Wirtschaftskriminologie - Vom Versuch, mit einem blinden Fleck umzugehen. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 2001

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-11-07