Forschungsbericht 1997-98 | |
Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung
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Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 04 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung | ||||
Der Umfang der Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht
Mit der Verabschiedung des BiRiLiG ist der Umfang der handelsrechtlich
aktivierungsfähigen Herstellungskosten erstmals umfassend geregelt worden. Nach
§ 255 Abs. 2 HGB besteht für die Einzelkosten nunmher eine
grundsätzliche
Einbeziehungspflicht, für die anteiligen Gemeinkosten dagegen - sieht man von den
Sonderkosten der Fertigung zunächst ab - lediglich ein Einbeziehungswahlrecht.
Lange Zeit schien es, als sei damit die noch unter der Geltung des AktG 1965
geführte
Diskussion um die Einbeziehungsfähigkeit fixer Gemeinkosten (jedenfalls
bilanzrechtlich) beendet. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich indessen die
Beiträge, die sich erneut mit dem Problem der in den bilanziellen Herstellungskosten
einrechenbaren Kostenbestandteile auseinandersetzen. Im Mittelpunkt der Diskussion steht
dabei die Frage, ob es sich bei den nach § 255 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 HGB
einbeziehungspflichtigen anteiligen Gemeinkosten ungeachtet der fehlenden
Einbeziehungspflicht um Bestandteile der handelsrechtlichen Herstellungskosten handelt,
oder
ob die Gemeinkosten den durch die Einzelkosten nach oben begrenzten Herstellungskosten
lediglich aufgrund einer Bewertungshilfe hinzugerechnet werden dürfen.
Beteiligter Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter