Forschungsbericht 1997-98   
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[Pfeile blau] Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 02 - Katholisch-Theologische Fakultät
Institut für Kanonisches Recht
Einzelprobleme des Kirchen- und Staatskirchenrechts
 


Staatskirchenrecht

Mit der Staatsgründung Belgiens im Jahr 1831 ist eine von freiheitlichem Geist geprägte Verfassung in Kraft getreten, die den gegenseitigen Respekt von Staat und Kirche zum Ausdruck bringt. Den Gläubigen, Kirchen, Kultusgemeinschaften und Religionsgemeinschaften sind weitgehende Rechte zugebilligt worden, und der Einfluss des Staates auf das religiöse Leben ist nunmehr auf ein Minimum reduziert. Nur wenige markante Momente einer überkommenen Staatskirchenhoheit im Hinblick auf die staatlich anerkannten Kirchen und Kultusgemeinschaften haben sich erhalten.

Bei der Untersuchung geht es um die gegenwärtige Gestalt des belgischen Staatskirchenrechts vor dem Hintergrund der eintausenachthundertjährigen Geschichte des Verhältnisses von Staat und Kirche im belgischen Raum.

Beteiligter Wissenschaftler:

Dr. W. Hermsdörfer (Universität Köln)

Veröffentlichungen:

Hermsdörfer, W.: Geschichte und Gegenwartsgestalt des Verhältnisses von Staat und Kirche in Belgien, Essen 1998 (Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Beiheft 19)

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 1999-08-23