Firmen-Abo für Bus und Bahn

Bedingungen für den Bezug des Firmen-Abos

Das Firmen-Abo ist für Beschäftigte der Westfälischen Wilhelms-Universität, der Fachhochschule, der Kunstakademie und des Bau- und Liegenschaftsbetriebes Münster erhältlich. Zur Bestellung muss das Anmeldeformular spätestens zwei Wochen vor Beginn des Abos dem Dezernat 2 (Frau Wernicke) vorliegen.

Das Firmen-Abo ist an die Erteilung einer Einzugsermächtigung gebunden. Sollte eine Abbuchung des monatlichen Abo-Betrages nicht durchgeführt werden können (Rücklastschrift), z. B. weil das Konto nicht über eine ausreichende Deckung verfügt, gehen die hierfür anfallenden Kosten (zur Zeit 3,00 €) zu Lasten des jeweiligen Beschäftigten.

Das Abo sollte für mindestens 12 aufeinander folgende Monate bezogen werden. Wird die Mindestdauer unterschritten, ist ein Aufschlag zu zahlen.
Der Aufschlag setzt sich aus der Differenz vom Firmen-Abo-Ticket zum normalen Monatsticket (multipliziert mit den in Anspruch genommenen Monaten) zusammen.
(Es werden bei Angestellten und Auszubildenden gleichermaßen die Beiträge eines normalen Monatstickets zugrundegelegt.) Ein Aufschlag entfällt beim Ausscheiden aus dem Dienst und bei Mutterschutz und Elternzeit sowie beim Schnupper-Abo.

Für alle Beschäftigten, die das Firmen-Abo nur kurzfristig in Anspruch nehmen möchten, bietet sich das sog. Schnupper-Firmen-Abo mit einer Laufzeit von 3 Monaten an. (Nähere Infos: siehe Schnupper-Firmen-Abo)

Die Kündigung des Firmen-Abos ist dem Dezernat 2 (Frau Wernicke) schriftlich mitzuteilen.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, d. h. die Kündigung muss spätestens am 15. eines Monats vorliegen, wenn Sie zum Folgemonat kündigen möchten.
Die Stadtwerke PlusCard soll direkt nach Kündigungsende dem Dezernat 2 (Frau Wernicke) zugeleitet werden.

Ohne Rückgabe der Stadtwerke PlusCard werden die Kosten des Firmen-Abos weiterhin monatlich in Rechnung gestellt.

Rückgabeklausel:
Im Falle einer Auflösung des Firmen-Abo-Vertrages zwischen dem Verkehrsunternehmen und der Westfälischen Wilhelms-Universität sind die Abonnentinnen und Abonnenten zur Herausgabe der Stadtwerke PlusCard verpflichtet.

Ein Ausscheiden aus dem Dienst, Mutterschutz und Elternzeit etc. sind umgehend dem Dezernat 2 (Frau Wernicke) mitzuteilen. Das gleiche gilt bei Namensänderungen, Wohnungwechsel oder Änderungen der Bankverbindung.



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