Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Anhang VI GenTSV sowie BioStoffV

In der Vergangenheit ist es häufig vorgekommen, dass Mitarbeiter/innen, insbesondere Praktikanten/innen und Studierende beim Arbeitsmedizinischen Dienst zu einer Vorsorgeuntersuchung gem. Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) bzw. nach der Biostoffverordnung erschienen sind und nur unzureichende Angaben über ihr künftiges Arbeitsgebiet und die damit verbundenen Gefährdungen machen konnten.

Der Betreiber hat für Beschäftigte, die gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen durchführen, eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Diese umfasst die in § 8, § 12 Abs. 2a, § 15 und § 15a in Verbindung mit Anhang IV der Biostoffverordnung genannten Regelungen und Maßnahmen.

Aus diesem Grunde ist ein Formular erstellt worden, das ähnlich wie der Belastungsbogen für die Untersuchung nach Röntgen- bzw. Strahlenschutzverordnung mit den erforderlichen Angaben ausgefüllt und den Probanden zur Untersuchung mitgegeben werden soll.

Formular "Angaben zur Tätigkeit beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen"


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