Rouben Habl

Betreuer: Prof. Schmoeckel


Titel der Dissertation:

Das Sondergericht Aachen


Kurzbeschreibung:

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des strafrechtlichen Sondergerichts am Landgericht Aachen in der Zeit von 1941 bis 1945. Die Arbeit soll einen weiteren Baustein dazu liefern, die Rechtsprechung nationalsozialistischer Sondergerichte unvoreingenommen aufzuarbeiten und dennoch kritisch zu betrachten. Dabei soll die Tätigkeit des Sondergerichts Aachen jedoch nicht nach heutigen Maßstäben beurteilt werden, sondern sich an zeitgenössischen Maßstäben und dem entsprechenden Kenntnis- und Forschungsstand orientieren. So soll denn auch keine revisionsrechtliche Überprüfung der Urteile des Sondergerichts Aachen in dieser Arbeit erfolgen.
Mit Wirkung vom 12. Februar 1941 wurde durch den Reichsminister der Justiz ein Sondergericht am Landgericht Aachen eingerichtet. Der örtliche Zuständigkeitsbereich war Deckungsgleich mit dem Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Aachen, umfasste folglich den Landgerichtsbezirk. Die Tätigkeit des Sondergerichts Aachen am Gerichtsort in Aachen endete mit der allgemeinen Räumung der Stadt Aachen am 12. September 1944. Der Sitz des Sondergerichts Aachen wurde bedingt durch die stetig weiter vorrückenden Alliierten Truppen hiernach mehrmals verlegt. Zunächst nach Düren, später nach Siegburg und Frankfurt-Höchst, gegen Ende des Krieges wiederum nach Siegburg.
Die Untersuchung der Rechtsprechung des Sondergerichts Aachen berücksichtigt schwerpunktmäßig die Auswirkungen möglicher Besonderheiten, die sich aufgrund der geographischen Lage, kultureller Einflüsse, der Zusammensetzung der Bevölkerung sowie kriegspolitischer Einflüsse im Landgerichtsbezirk Aachen ergaben. Dabei sollen die jeweiligen Besonderheiten zunächst ermittelt, dargestellt und die Auswirkungen auf den Gerichtsalltag und die Rechtsprechung des Sondergerichts dargelegt werden. So ist beispielsweise zu untersuchen, ob Angeklagte, die aus den „rückgegliederten“ oder „wiedereingegliederten“ Gebieten, sprich dem heutigen Belgien oder den Niederlanden stammten, mit vergleichsweise milderen Strafen belegt wurden oder wie sich die Rechtsprechung in Fällen von „Schwarzschlachtungen“ im Vergleich zum Verlauf des Krieges entwickelte. Gleichsam sollen die Gründe dieser Entwicklungen untersucht werden.
Der noch überlieferte Bestand der Verfahrensakten des Sondergerichts Aachen konnte zu diesem Zweck vollständig analysiert werden.