Oliver Eumann (Bonn)

Betreuer: Prof. Schmoeckel


Titel der Dissertation:

Standgerichtsverfahren im Dritten Reich


Kurzbeschreibung:

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Kernfrage, ob es sich bei den im nationalsozialistischen Deutschland vorhandenen Standgerichtsverfahrensarten nur um Lynchjustiz gehandelt hat, oder ob diese noch ein “gesetzmäßiges Verfahren“ beinhalteten. Beurteilt wird dies an den gesetzlichen Grundlagen der verschiedenen Standgerichtsverfahrensarten und an der Umsetzung einzelner Standgerichtsverfahren in der Praxis.
Interessant daran ist, inwieweit die ideologische Zielsetzung des Dritten Reiches in diesem Bereich Einfluss auf die Rechtsordnung hatte und wie sich der Verlauf des Krieges in der Entwicklung der Standgerichtsbarkeit wieder gespiegelt hat.

Als Kriterien für die Beurteilung werden dabei folgende Aspekte herangezogen:
a. Wurden Mindestandards gewahrt, die auch in extremsten Situationen nicht geopfert werden dürfen (z. B. Vergleich mit US-Court Martial dieser Zeit)?
b. Lässt die Fülle verschiedener Verfahrensarten den Schluss zu, dass nur die flächendeckende Möglichkeit der Ausübung von Terror beabsichtigt war, oder gab es sachliche Gründe?
c. Lassen Einzelfälle i.d.R. das Bemühen um ein gerechtes Urteil erkennen oder wurde versucht, mutmaßliche Verräter oder Gegner unter dem Deckmantel eines ordnungsgemäßen Verfahrens zu beseitigen?
d. Gibt es Unterschiede zwischen militärischen, militärnahen und zivilen Verfahren hinsichtlich der Bemühungen um Gerechtigkeit?

Problematisch für die Bearbeitung ist die Quellenlage. Der Erhaltungszustand von überhaupt noch vorhandenen Originalakten ist  zum Teil sehr schlecht. Bisher wurden Standgerichte wenig untersucht.