Georg von Daniels (Köln)

Betreuer: Prof. Avenarius


Titel der Dissertation:

Das römische Strafvermächtnis (legatum poenae causa relictum)


Kurzbeschreibung:

Die Arbeit will Entstehung und Entwicklung des Strafvermächtnisses erhellen.
Über den Befund seiner Unwirksamkeit in der Klassik und nicht zwingend erscheinenden Gründe hinaus gilt das besondere Augenmerk Vorklassik sowie Erb- bzw. Vermächtnispraxis, um Wechselwirkungen zum Recht aufzuzeigen. Dabei werden insbesondere literarische Quellen hinsichtlich der Praxis fruchtbar gemacht, um seine Entwicklung zu erklären. Spätklassisch war die Interpretation des Testatorwillens  entscheidend zur Abgrenzung und damit für sein Vorliegen gemäß Reskript.
Seinen verwandten vergleichbar strukturierten Strafverfügungen haben eine dienende Funktion in der Arbeit. Sie galten in der Hochklassik trotz noch anklingender Kontroversen entsprechend dem Strafvermächtnis als unwirksam.
Die Doktrin der Unwirksamkeit galt bis zur Neukonzeption im Codex Justinians. Seitdem waren nur solche unwirksam, die gegen eine Trias verstießen bestehend aus gesetzlichen Verboten, Sitten oder Unmöglichen.
Bei weitgehender Testierfreiheit und Querelverfahren in der Klassik war das Strafvermächtnis besonders in der Lehrbuchliteratur auch noch der Nachklassik ein hervorstechendes Beispiel für eine unwirksame Verfügung aufgrund Inhaltskontrolle.
Letztlich will die Arbeit aufzeigen, wie und warum sich ein Rechtsinstitut historisch entwickelte, dessen Ursprung auch in einem vorrechtlichen Bereich verortet ist, von Juristen rechtsgestaltend etabliert wurde und dessen verwandte Ableger anfangs jedenfalls Kontroversen auslösten.