Gemäß Artikel 4 der Universitätsverfassung können sich Mitglieder der Gruppen zur Wahrnehmung gemeinsamer Angelegenheiten zusammenschließen. Die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität (traditionell auch noch als "wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" bezeichnet) haben diese Möglichkeit genutzt und den Rat der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (RAM) im Jahr 2011 als Nachfolger des Rates der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (RWM) gegründet.
Aufgaben und Zusammensetzung des Rates ergeben sich aus seiner Ordnung:
Die Mitglieder werden innerhalb der Fachbereiche und der zentralen Einrichtungen der Universität jeweils für zwei Jahre gewählt. Zu den Sitzungen des Rates, die in der Regel kurz vor den Senatssitzungen stattfinden, werden neben den Ratsmitgliedern auch die Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus in Senat und Kommissionen sowie die Frauenbeauftragte und die Vorsitzenden der Personalräte eingeladen. Der Rat wählt aus seinen Reihen eine Sprecherin oder einen Sprecher samt Stellvertreter/in/nen.
Die Aufgaben des Rates umfassen zum einen die Vertretung der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Verwaltung der Universität, zum anderen die Nominierung der Vertreterinnen und Vertreter im Senat und den Senatskommissionen.
Im Jahr 1997 fand erstmals ein Tag des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Westfälischen Wilhelms-Universität statt. Er wurde vom Rat mitgestaltet.

