Titelschutz

Die Titel von Büchern unterliegen einem rechtlichen Schutz, wenn sie eine eigene Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Markengesetz (§§ 5, 15). Möchten Sie bereits vor Erscheinen eines Werkes den Titel schützen, kann eine Titelschutz-Anzeige geschaltet werden. Ansonsten gilt das Prinzip: Wer den Titel zuerst veröffentlicht, erhält den Titelschutz.

Um Titelschutzverletzungen zu vermeiden, sollte vorab geprüft werden, ob der geplante Titel nicht bereits belegt ist, z.B. über das VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) oder den KVK (Karlsruher Virtueller Katalog).

Weitere Informationen zum Titelschutz finden Sie auf den Seiten des Börsenvereins.