Hinweise

Hinweise zur Zwischenprüfung 

gemäß Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge in den Fächern der Philosophischen Fakultät und der Evangelisch-Theologischen Fakultät (ZPO-LA 98 und ZPO-LA 03)

1. Allgemeines
2. Durchführung der Zwischenprüfung
3. Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen
4. Anmeldung zu den schriftlichen Prüfungen (Zentralklausuren)
5. Wiederholung
6. Erkrankung
7. Rücktritt
8. Zwischenprüfungszeugnis


WEITERE FRAGEN


1. Allgemeines

Wenn Sie Ihr Lehramtsstudium im WS 1998/99 oder später aufgenommen haben, gilt für Sie die ZPO-LA 98. Wenn Sie Ihr Lehramtsstudium im WS 2003/04 oder später aufgenommen haben, gilt für Sie die ZPO-LA 03.

Die Zwischenprüfung in Lehramtsstudiengängen wird studienbegleitend abgelegt. Das bedeutet, dass Sie für die Meldung zu einer Zwischenprüfungsleistung nicht die Nachweise über die Studienleistungen des Grundstudiums vorlegen müssen.

In manchen Fächern wird die Zwischenprüfung durch einen oder mehrere Leistungsnachweis(e), der (die) als Fachprüfung(en) gilt (gelten), abgelegt. In anderen Fächern besteht die Zwischenprüfung aus einer mündlichen Prüfung und/oder einer Klausur. Genaueres regeln die Anhänge der Zwischenprüfungsordnungen. Sie können die Zwischenprüfung splitten, d. h. in verschiedenen Prüfungsblöcken ablegen. Dies bezieht sich auch auf Teilprüfungen.
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 2. Durchführung der Zwischenprüfung

Die vom Zwischenprüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge zentral organisierten Prüfungen finden in sog. „Prüfungsblöcken“ statt. Diese festen Termine erleichtern die Planung und Koordinierung der verschiedenen Fachprüfungen.
Terminübersichten dieser Prüfungsblöcke sind unter der Rubrik „Termine“ auf der Homepage aufgeführt bzw. liegen für Sie im Zentralen Prüfungsamt bei der Philosophischen Fakultät zur Mitnahme aus.
Beachten Sie unbedingt den Anmeldeschluss Ihres gewünschten Prüfungsblocks. Eine verspätete Anmeldung ist nicht möglich! Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Anmeldung zur Prüfungsleistung verbindlich ist, das bedeutet, dass Sie von dieser Anmeldung nicht zurücktreten können.
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3. Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt mit dem Antragsformular „Anmeldung zur Zwischenprüfung“(s. "Vordrucke/Formulare"). Den ausgefüllten Antrag legen Sie persönlich dem Prüfungsamt vor. Im begründeten Ausnahmefall können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass die "Fehler" Ihrer/s Bevollmächtigten zur Ihren Lasten gehen.
Die Anmeldung zu den einzelnen Teilen der Zwischenprüfung muss spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin erfolgen. Den jeweiligen Anmeldeschluss entnehmen Sie der Übersicht „Termine“.

Die Anmeldung können Sie dienstags und donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr, sowie von 13.30 bis 15.30 Uhr im Zwischenprüfungsamt vornehmen. Fachprüfungen, die nach dem Anhang der ZPO-LA durch Leistungsnachweise absolviert werden, organisieren die Fächer. Informieren Sie sich bitte dort über die Prüfungsmodalitäten.
Die Termine der mündlichen Prüfungen werden durch das Zwischenprüfungsamt koordiniert und 14 Tage vor Beginn des Prüfungsblocks unter dem Menüpunkt Zwischenprüfungstermine veröffentlicht. Sollten sich nach der Terminbekanntgabe noch Änderungen ergeben, so werden Ihnen diese an Ihre im Studierendensekretariat gemeldete Postanschrift mitgeteilt.
Die mündlichen Prüfungen legen Sie als Einzelprüfungen vor einer Fachprüferin oder einem Fachprüfer und in Gegenwart einer Beisitzerin/eines Beisitzers ab. Im Anschluss an die mündliche Prüfung teilt Ihnen die Prüferin/der Prüfer die Bewertung mit und überreicht Ihnen einen verschlossenen Umschlag, den Sie unverzüglich im Zwischenprüfungsamt abgeben müssen.
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4. Anmeldung zu den schriftlichen Prüfungen (Zentralklausuren)

Das Anmeldeverfahren entspricht dem der mündlichen Prüfungen. Die Terminkoordinierung für die Klausuren erfolgt durch das Zwischenprüfungsamt, die Klausurtermine werden 14 Tage vor Beginn des Prüfungsblocks unter dem Menüpunkt Zwischenprüfungstermine veröffentlicht. Sollten sich nach der Terminbekanntgabe noch Änderungen ergeben, so werden Ihnen diese an Ihre im Studierenden-sekretariat gemeldete Postanschrift mitgeteilt.
Ihre Zwischenprüfungsklausuren können Sie im Zwischenprüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge nach Terminabsprache einsehen oder auf Antrag (vgl. Anmeldeformular) ausgehändigt (außer: Englische Philologie und Sport) bekommen.
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5. Wiederholung

Jede Zwischenprüfungsleistung (Teilprüfung) kann bei Nichtbestehen in jedem Fach zweimal wiederholt werden.
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6. Erkrankung

Falls Sie am Prüfungstag krank sind, müssen Sie sich telefonisch im Zwischenprüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge abmelden und unverzüglich (spätestens am Folgetag!) ein ärztliches Attest einreichen bzw. dem Prüfungsamt per Post zukommen lassen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich erneut schriftlich zur Prüfung anmelden müssen.
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7. Rücktritt

Abmeldungen können bis zu zwei Wochen vor Beginn des Prüfungsblockes schriftlich im Zwischenprüfungsamt-Lehramt erfolgen. Nach Ablauf der genannten Frist ist die Anmeldung verbindlich.
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8. Zwischenprüfungszeugnis

Über die bestandene Zwischenprüfung (im jeweiligen Unterrichtsfach) erhalten Sie ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass die Zwischenprüfung bestanden und das Grundstudium abgeschlossen wurde. Bescheinigungen über Noten können nicht ausgestellt werden.

Das Zwischenprüfungszeugnis wird Ihnen erst dann erteilt, wenn Sie neben den Prüfungsleistungen auch die Studienleistungen des Grundstudiums erbracht haben. Dies bescheinigen Ihnen die Fachvertreter/innen auf dem im Zwischenprüfungsamt und unter der Rubrik „Formulare“ erhältlichen Formular „Bescheinigung zur Erlangung des Zwischenprüfungszeugnisses“.
Für Fächer, in denen die gesamte Zwischenprüfung in Form studienbegleitender Leistungsnachweise als Fachprüfung abgelegt wird, reichen Sie o. g. Bescheinigung der Fachvertreter/innen im Zwischenprüfungsamt ein. Ferner müssen Sie zur Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses das Studienbuch und ggf. die Nachweise über geforderte Fremdsprachenkenntnisse vorlegen.
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WEITERE FRAGEN

zur Zwischenprüfung in den Lehramtsstudiengängen beantworten wir Ihnen gern während der offenen Sprechstunde (Dienstag und Donnerstag: 09:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr) oder telefonisch unter 0251/83-21237.

Zwischenprüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge
der Philosophischen Fakultät und der Evangelisch-Theologischen Fakultät
(Zwischenprüfungsamt Lehramtsstudiengänge)
Sachbearbeiterin: Kirsten Tepper
Prüfungsamt I
Georgskommende 33, Haus C, Erdgeschoß, 48143 Münster
Tel.: 02 51 / 83 – 2 12 37
Fax: 02 51 / 83 – 2 12 19
pa DOT tepper AT uni-muenster.de

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Lehramt

Kirsten Tepper
Orleáns-Ring 10, Raum 106, 1.OG

Telefon: 02 51 / 83-35 028 (bitte nur außerhalb der Sprechstundenzeiten)

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Sprechstunde

Dienstag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr. Außerhalb der Sprechstunden können Sie uns telefonisch und per Email erreichen.


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