Institut für Angewandte Physik

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Experimentelle Übungen für andere fortgeschrittene Studierende (C)
im Institut für Angewandte Physik

Hinweise & Organisation

Die experimentellen Übungen für andere fortgeschrittene Studierende (C) werden z.B. von Studenten des Lehramts nach abgelegter Zwischenprüfung belegt. Die Übungen sollen laut der Studienordnung für das Lehramt Physik-Sek II zwischen dem 5. und 7. Semester absolviert werden. Die Aufgaben können im Physikalischen Institut oder im Institut für Angewandte Physik durchgeführt werden.

Anmeldung & Gruppeneinteilung

Die Voranmeldung erfolgt per e-mail bei J. Imbrock. Zu Beginn des Semesters findet eine Vorbesprechung mit allen Studenten statt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Die Teilnehmer teilen sich in 2er-Gruppen auf. Im Institut für Angewandte Physik gibt es jeden Versuch in doppelter Ausführung, so dass immer zwei Gruppen einen Versuch bearbeiten.

Literaturausgabe & Vorbereitung

Die Studenten besorgen sich spätestens eine Woche vor der Versuchsdurchführung die Anleitung zum jeweiligen Versuch. Die Anleitungen können auf der Praktikumsseite als pdf-Datei heruntergeladen werden. Zusätzliche Literatur ist in einer Mappe zusammengefasst. Die Literaturmappen werden eine Woche vor der Versuchsdurchführung von den Studenten bei den Betreuern abgeholt. Die Mappen werden am zweiten Versuchstag wieder abgegeben. Die Anleitungen und die zusätzliche Literatur stellen die Grundlagen bereit, welche für die Versuchsdurchführung wichtig sind.

Vorbesprechung

Die Vorbesprechung mit dem Betreuer dient zur ...

  • ... Überprüfung des vorhandenen Wissens, welches für die Durchführung des Versuches notwendig ist
  • ... Beantwortung von Verständnisfragen
  • ... Beschreibung von experimentellen Details
  • ... Belehrung über mögliche Gefahrenquellen

Wenn die Vorbesprechung erkennen lässt, dass das Fachwissen für eine Durchführung des Versuches nicht ausreicht, kann der Betreuer die Durchführung des Versuches verweigern. Der Versuch wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Es ist nicht möglich, mehr als zwei Versuche aufgrund eine mangelhaften Vorbereitung zu wiederholen.

Versuchsdurchführung

Die experimentellen Aufgaben werden gemäß der Anleitung bzw. den Weisungen des Betreuers entsprechend durchgeführt. Alle Versuchsschritte und Ergebnisse sind zu protokollieren. Defekte oder fehlerhafte Geräte sind dem Betreuer oder der Praktikumsleitung zu melden. Der experimentelle Aufbau ist in einem aufgeräumten Zustand zu hinterlassen.

Protokoll

Eine Gruppe fertigt ein Protokoll an und gibt es eine Woche nach der Versuchsdurchführung beim Betreuer ab. Protokolle, die später als zwei Wochen nach der Versuchsdurchführung abgegeben werden, müssen nicht mehr vom Betreuer angenommen werden. Die Messdaten und Diagramme können von jedem Teilnehmer im Original verlangt werden und jeder Teilnehmer sollte in der Lage sein, zu jedem durchgeführten Versuch ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll wird vom Betreuer begutachtet und mit der Gruppe besprochen. Nach einer Befragung der Teilnehmer ist gegebenenfalls eine korrigierte Version des Protokolls zu erstellen. Jeder Teilnehmer legt sich eine vollständige Sammlung der testierten Protokolle an. Für die Scheinvergabe sind die testierten Protokolle spätestens vier Wochen nach dem letzten Versuchstermin vorzulegen.

Qualifizierter Studiennachweis

Ein qualifizierter Studiennachweis wird erstellt, wenn alle Protokolle testiert sind.

Sicherheit

Laserstrahlung

In drei Versuchen werden Laser eingesetzt. Da Laserstrahlung zu irreparablen Schäden an den Augen führen kann, darf man niemals direkt in einen Laserstrahl blicken. Während der Versuchsdurchführung sind reflektierende Objekte wie z.B. Ringe und Arbanduhren abzulegen. Der Laserstrahl sollte während des Justierens immer in einem eingeschränkten Bereich verlaufen, so dass kein Teilnehmer geblendet werden kann. Bei dem Versuch "Holographie" ist während der gesamten Versuchsdurchführung eine Laserschutzbrille zu tragen.

Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung BGV B 2

Zuletzt geändert am 28.03.2006


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