Eine Umschulung ist dann gut, wenn die Maßnahme wenig kostet und
wenn nach Abschluss viele Teilnehmer eine Arbeit finden. Dieses schlichte
Denkmuster kennzeichnet die Vorschläge der Hartz-Kommission, die das
Weiterbildungsangebot der Bundesanstalt für Arbeit effizienter machen sollen.
Die Folgen sind im "Ersten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
nachzulesen und verunsichern derzeit Teilnehmer und Weiterbildungsträger
gleichermaßen.
Grund genug für die Gewerkschaften Verdi, IG Metall und
GEW, die Hartz-Vorlage nicht nur zu kritisieren, sondern sie zum Anlass für eine
gründliche Qualitätsdebatte zu nehmen: Wann ist Weiterbildung wirklich gut? Wie
lässt sich das messen? Die Gewerkschaften gaben bei den Bildungsexperten Peter
Faulstich (Hamburg), Dieter Gnahs (Hanover) und Edgar Sauter (Berlin) ein
Gutachten in Auftrag. Das Ergebnis der Expertise heißt "Qualitätsmanagement in
der beruflichen Weiterbildung". Kerngedanke: ein dreistufiges Modell der
Akkreditierung, Zertifizierung und Qualitätsentwicklung. Die Fachleute
orientieren sich dabei an Konzepten, die für die Anerkennung von Bachelor- und
Masterstudiengängen oder für die Weiterbildung in der
Informationstechnik-Branche bereits erprobt werden.
Das Modell im
Einzelnen: Der Bildungsanbieter unterzieht seinen Betrieb und seine "Produkte"
einer Selbstkontrolle. Unabhängige Zertifizierungsagenturen überprüfen diese
Expertisen. Ein Akkreditierungsrat schließlich sorgt für die Einhaltung
bundesweit vergleichbarer Prüfkriterien. Das Entscheidende an dem
gewerkschaftlichen Vorstoß zur Qualitätssicherung in der öffentlich geförderten
beruflichen Weiterbildung sind die vorgeschlagenen Mindestkriterien. Sie gehen
weit über die im Hartz-Gesetz etablierten Maßstäbe hinaus. Und sie wollen die
Dauer-Widersprüche vermeiden, die entstehen, wenn Kurse und Dozenten gut, aber
billig sein sollen und wenn diese "Güte" nicht am individuellen Lernfortschritt,
sondern an der Sofort-Eingliederung in den Arbeitsmarkt gemessen
wird.
Die Gewerkschaftsinitiative setzt auf Rundum-Qualität: Die Anbieter
von beruflichen Weiterbildungskursen sollen ihre Leistungen so transparent
darstellen, dass potenzielle Teilnehmer vergleichen können. Die Institute müssen
nachweisen, wie sie die eigene Organisation entwickeln und das Personal
qualifizieren. Interne und auswärtige Evaluationsformen werden bei der
Beurteilung der Einrichtung ebenso kombiniert wie bei der Qualitätsprüfung ihrer
Angebote.
Bei der Vorstellung des Gutachtens betonten die
Gewerkschaftsvertreter, ein solches Modell der Qualitätssicherung solle für die
berufliche Fortbildung insgesamt gelten, um "einem ausufernden wie
kostentreibenden Zertifizierungswesen entgegenzuwirken", wie
Verdi-Bildungsexpertin Mechthild Bayer sagte.
• Das Gutachten kann
bestellt werden bei: Mechthild Bayer, Verdi-Bundesvorstand, Ressort 19 -
Berufsbildungspolitik, Postdamer Platz 10, 10785 Berlin.
www.
verdi.de/bildung/berufliche_bildung