Die Geschichte der Wissenschaften unter dem Aspekt ihrer Anwendung für kriegerische und friedliche Zwecke ist ein besonderes Thema, das hier nicht abgehandelt werden kann. Immerhin hat sich unter denjenigen, die nicht daran zweifeln (oder gar verzweifeln), daß doch noch - auch mithilfe wissenschaftlicher Forschung - der friedliche Kern von Gesellschaft zum Entwickeln gebracht werden kann, ein Konsens eingestellt, daß die Ursprünge von 'Friedenswissenschaft' im Zusammenhang mit der Entstehung von 'Friedensbewegungen' zu sehen sind. Dabei ist unter 'Bewegung' zunächst einmal die historisch immer wieder zu beobachtende 'Aufbruchsstimmung' und Handlungsbereitschaft zum Umbruch zu verstehen, in der sich die Wünsche und Hoffnungen regen, die auf eine selbstbestimmte, bewußte Gestaltung der menschlichen Geschichte gerichtet sind.
Es ist wissenschaftshistorisch und -soziologisch also auch unter allgemeinen Gesichtspunkten durchaus plausibel, die moderne Wissenschaftsentwicklung insgesamt in einem gesellschaftlichen 'Bewegungskontext', nämlich dem der Entfaltung der bürgerlichen Gesellschaft, anzusiedeln. So können 'Friedensbewegungen', in denen Grundfragen gesellschaftlicher Ordnung und Verbesserung gestellt werden, schon seit dem 11. Jahrhundert - etwa als antifeudal-vorbürgerliche Friedensvereinigungen, Friedensligen und Friedensbünde, entstanden aus den mönchischen Reformbewegungen - ausgemacht werden. Und spätestens im Verlaufe des 18. Jahrhunderts, mit der Etablierung des 'Zivilisationsprogramms' der neuen Klasse der Bourgeoisie beginnt auch eine 'grundlagentheoretische' Durcharbeitung der Probleme von Krieg und Frieden, die von vielen als der Ursprung der modernen Gesellschaftswissenschaften angesehen wird.
Dieses Programm, diese Phase wird mit dem schillernden Begriff der Aufklärung belegt. Was Aufklärung eigentlich sei, war damals, in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Gegenstand provokanter Fragen und provozierender Antworten, deren bekannteste wie die Moses Mendelssohns oder Immanuel Kants klassisch wurden.(2) 'Aufklärung' stand dabei für zweierlei:
Gerade diese zweite Bestimmung, in welcher das Reflektieren und die Kritik des für die Wirklichkeitserkenntnis eingesetzten Begriffsinstrumentariums nicht nur zum wissenschaftlichen, sondern zugleich auch zum ethisch-politischen Programm erhoben werden, konnte an der Krieg-Frieden-Problematik gar nicht vorübergehen. Wissenschaft zum Zwecke der Aufklärung und Wissenschaft als Instrumentarium der Kritik mußte sich sozusagen der Verbesserung der Verhältnisse verschreiben.
Sehr schnell, ja dammbruchartig produzierte die Selbstverständnisdiskussion der 'Aufklärungsbewegung', und eine solche war es, dann jene aufklärerischen Grundideen, die, gebrannt im Feuer der Französischen Revolution, den Begriff 'Aufklärung' bis heute bestimmen. Das Selbstbild der Aufklärung war das einer 'Protestbewegung'(3) mit folgenden Forderungen:
Dabei war es vor allem die Annahme einer allgemeinen Menschenvernunft als Bedingung der Möglichkeit eines grundsätzlich Jedem offenstehenden Vernunftgebrauchs, die als anthropologischer Konsens allen Ideen zugrunde lag.(4)
Vielleicht ist das Bild zu idyllisch, aber es hilft, den Ursprung des friedenswissenschaftlichen Impulses in den modernen Gesellschaftswissenschaften ausfindig zu machen: Vernünftige Kritik und Kritik der Vernunft haben den Gesellschaftswissenschaften einen friedlichen Kern des Gesellschaftlichen erschlossen, in dem sie sich, trotz aller Gefahren und Schrecken der realhistorischen Entwicklung, auf Dauer heimisch einrichten, von dem aus sie befriedend einzugreifen versuchen konnten.
Der Pazifismus der Aufklärung kritisiert nicht nur den Krieg, er bringt auch Vernunftentwürfe des ewigen Friedens hervor. Das 'Projet pour rendre la paix perpétuelle en Europe' (1713) von Charles Irenée Castel de Saint-Pierre gilt als Modell auch für Kants Schrift 'Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf' (1795). In ihr wird die Idee des Völkerbunds zur 'Vertragsidee' ausgestaltet. Das setzt voraus, daß die Staaten im Inneren republikanisch verfaßt sind, d.h. Volkssouveränität realisiert ist. Außerdem muß das Völkerrecht so weit entwickelt sein, daß es auf der vertraglichen (föderalistischen) Bindung freier Völker beruht. Insofern ist 'ewiger Frieden' nicht durch Harmonie, sondern durch die prekäre Balance von Vertragssicherheiten gewährleistet; als Idee durchdringt er eine Realität, die ihrerseits wieder die Ausprägungen der Idee bedingt, so daß Realität und Idealität in einem Spannungsverhältnis stehen.(5)
(1) J.F.Zöllner, Ist es rathsam, das Ehebündniß nicht ferner durch die Religion zu sanciren?, in: Was ist Aufklärung? Beiträge aus der Berlinischen Monatsschrift, hg. von N.Hinske, Darmstadt 1973, 115; E.Bahr, Was ist Aufklärung? Thesen und Definitionen, a.a.O.; N.Hinske (Hg.), Ich handle mit Vernunft. Moses Mendelssohn und die europäische Aufklärung, Hamburg 1981; vgl. Ulrike Meyer, unveröff. Mskr., Münster 1991
(2) J.Mittelstrass, Neuzeit und Aufklärung. Studien zur Entwicklung der neuzeitlichen Wissenschaft und Philosophie, Berlin-New York 1970, 381
(3) W.Schneiders, Die wahre Aufklärung. Zum Selbstverständnis der deutschen Aufklärung, Freiburg-München 1974, 8
(4) Ulrike Meyer, a.a.O.
(5) ebenda