| Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter!
Mit grosser Besorgnis beobachte ich die Verhaftung und den
Strafprozess gegen Professor Dr. Du-Yul Song, in dem Sie den Vorsitz
haben.
Herr Professor Dr. Du-Yul Song hat die deutsche
Staatsbuergerschaft und ist damit deutscher Staatsbuerger. Als
Abgeordneter des Deutschen Bundestages sehe ich mich gefordert, mich
um das Schicksal dieses Deutschen zu sorgen, das dieser derzeit in
Suedkorea erleidet.
Meine Besorgnis bezieht sich auf die rechtliche Grundlage, auf die
Anklage gestuetzt ist, und auf die Durchfuehrung der Hauptverhandlung
unter Ihrem Vorsitz.
Verhaftung und Anklage sind auf ein Gesetz gestuetzt, das
internationalen demokratischen rechtsstaatlichen Regelungen nicht
entspricht, das Nationale Sicherheitsgesetz. Dieses Gesetz stammt
aus der Zeit des Kalten Krieges und ist wohl nur aus dieser Zeit der
Konfrontation zu erklaeren. Die Vereinten Nationen und das
Europaeische Parlament haben zutreffend festgestellt, dass das Gesetz
mit rechtsstaatlichen Grundsaetzten nicht zu vereinbaren ist.
Auf ein solches Gesetz darf deshalb ein Haftbefehl und eine Anklage
sowie eine inzwischen viele Monate andauernde Freiheitsentziehung
nicht gestuetzt werden.
Herr Professor Dr. Du-Yul Song sollte unverzueglich aus der Haft
entlasssen werden.
Wenn es Vorwuerfe gegen ihn gibt, die nach rechtsstaatlichen Kriteren
und Gesetzen strafrechtlich relevant sind, koennen diese in einem
fairen Verfahren geklaert werden, dem sich Herr Professor Dr. Du-Yul
Song freiwillig stellen kann.
Mir liegt ein detaillierter Bericht ueber den Verlauf des
Strafprozesses in Seoul an den ersten vier Verhandlungstagesn vor.
Aus diesem Bericht entnehme ich durchaus, dass Sie als Vorsitzender
Richter, der diese Verhandlung leitet, mehrfach eingegriffen und das
Agieren der Staatsanwaltschaft beanstandet haben.
Gleichwohl habe ich erhebliche Zweifel, ob dieser Prozess
demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln eines fairen Verfahrens
entspricht, die nach international anerkannten Grundsaetzen immer
beachtet werden muessen.
So ist fuer mich als Jurist und Mitglied des Rechtsausschusses des
Deutschen Bundestages unerklaerlich und nicht hinzunehmen, dass der
Vertreter der Staatsanwaltschaft den angeklagten Professor Dr. Du-Yul
Song immer wieder nach dessen ideologischer Einstellung zu dem
herrschenden Regime in Nordkorea und danach befragt, ob und wann
dieser dieses Regime kritisiert hat.
Die politisch ideologische Auffasung des Professor Du-Yul Song kann
doch genauso wenig strafrechtlich relevant sein, wie und ob dieser
eine Kritik unterlassen hat.
Nicht das Unterlassen der Kritik oder die Gesinnung koennen strafbar
sein, sondern nur aktives Handeln, also Taten, die durch ein
rechtsstaatliches Gesetz ausreichend bestimmt unter Strafe gestellt
sind.
Der Strafprozess in Suedkorea wird in Deutschland nicht nur bei
Freunden, Kollegen und Studenten des Professor Du-Yul Song mit grosser
Aufmerksamkeit beobachtet sondern auch von Politikern, Abgeordneten
und Teilen der Oeffentlichkeit. Wir sehen diesen Prozess als Beispiel
und Test fuer unsere Beurteilung, inwieweit in Suedkorea
Menschenrechte, buergerliche Freiheiten und der rechtsstaatliche
Anspruch jedes Menschen auf ein faires Strafverfahren gewahrt und
gewaehrt werden.
Sie als Vorsitzender Richter haben danach eine grosse Verwantwortung.
Abschliessend weise ich daraufhin, dass Herr Professor Dr. Du-Yul Song
in Deutschland, nicht nur in der Universitaetsstadt Muenster und der
wissenschaftlichen Welt, sondern weit darueber hinaus, grosses Ansehen
geniesst als Universitaetslehrer, Wissenschaftler und als Mensch.
Mit freundlichem Gruss,
Hans-Christian Ströbele
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