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| ND vom 22.07.04 | Druckausgabe eines Artikels | |||||||
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»Votum
für Versöhnung in Korea«
ND: Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt 15 Jahre Haft beantragt. Wie kam es zu der Freilassung? Eberhard Schultz: Das Urteil war für alle eine Überraschung, selbst die 60 Verteidiger von Professor Song, die auf einen Freispruch hinarbeiteten, rechneten bestenfalls mit einer Strafmilderung, die keine Freilassung auf Bewährung zugelassen hätte. Nach einstündiger Begründung verkündete der Richter das Urteil unter dem tosendem Beifall des überfüllten Saals. Worauf führen Sie diesen Sinneswandel zurück? Das Gericht befand, es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Angeklagte Mitglied der nordkoreanischen Partei der Arbeit oder gar die Nummer 23 des Politbüros sei. Zudem müsse man ihm die Wissenschaftsfreiheit zugute halten. Die neuerliche Verurteilung zu drei Jahren wurde mit seinen Besuchen in Nordkorea begründet, die als Flucht ins feindliche Ausland ausgelegt wurden. Das ist ein Treppenwitz der Geschichte: Die einzige Flucht, die Professor Song jemals begangen hat, war die vor der südkoreanischen Militärdiktatur vor 37 Jahren. Seine Besuche in Nordkorea hat er nie verheimlicht. Nordkorea hatte auf meine Vermittlung klargestellt, dass Song nicht Politbüromitglied gewesen sein kann. Auch die internationale Kritik und die Solidarität aus Korea und Deutschland hat zur Revision des ersten Urteils beigetragen. Das besagte Sicherheitsgesetz ist wegen seiner Auslegungsmöglichkeiten und des politischen Charakters international umstritten. Ist das Urteil ein Beitrag zur Überwindung dieses Gesetzes? Die Kritik an dem Gesetz ist gewachsen, Teile des südkoreanischen Parlaments fordern die Streichung, die meisten wollen zumindest eine Novellierung. Viele Organisationen und Personen werten dieses Urteil als historischen Wendepunkt in Richtung weiterer Demokratisierung und Abschaffung des undemokratischen Gesetzes und als Schritt zum Dialog für eine Wiedervereinigung Koreas. Professor Song, Sie wurden vor allem wegen ihres Dialogs mit Nordkorea verurteilt. Sehen auch Sie in Ihrer Freilassung ein Zeichen für die Wiedervereinigung? Prof. Song Du Yul: Obwohl es nach 50 Jahren der Teilung immer noch großes Leid gibt, hat sich die Stimmung im Lande gewandelt. Die Demokratisierung hat viel dazu beigetragen. Trotzdem versuchten die Reaktionäre des Landes im letzten April noch einmal, den Präsidenten aus dem Amt zu jagen. Doch bei den Wahlen verloren sie deutlich. Das war ein Ausdruck des gesellschaftlichen Wandels. Das heutige Urteil ist ein Votum für die Versöhnung. Wir haben genug unter diesem Gesetz gelitten. Wir müssen zukunftsorientiert arbeiten. Das ist mittlerweile mehr oder weniger Konsens, wenn auch nicht ohne Widersprüche. Was planen Sie nach Ihrer Entlassung aus dem Gefängnis? Ich möchte noch einige Vorträge hier halten. Meine Verhaftung hatte mich davon abgehalten. Die Universität Choamnam, in deren Umgebung es 1980 Aufstände gegen die Diktatur gab, nach denen über 2000 Menschen umgebracht wurden, hatte mir die Ehrendoktorwürde verliehen. Dort möchte ich einen Vortrag halten. Am 21. Oktober habe ich meinen nächsten Termin in Münster. Bis dahin werde ich wieder in Deutschland sein. Ihre dreijährige Haftstrafe ist auf fünfjährige Bewährung ausgesetzt. Haben Sie keine Angst? Ich sehe die derzeitige Lage doch als Bestätigung für meine Bemühungen der letzten 20 Jahre an. Deshalb habe ich keine Angst. http://www.menschenrechtsanwalt.de/ (ND 22.07.04) | ||||||||
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