Erklärung zum Verhaftungsfall von Professor Song Du-Yul

Wir verurteilen die Hexenjagd der rechtskonservativen Kräfte entschieden und sprechen uns für die Abschaffung des Nationalen Sicherheitsgesetzes aus!

„Maßnahmenkomitee in Europa zur Befreiung Prof. Song Du-Yuls und der Abschaffung des Nationalen Sicherheitsgesetzes“

Nachdem ein halbes Jahrhundert der Konfrontation zwischen Nord- und Südkorea zu Ende geht und eine Zeit der Versöhnung zwischen den beiden Staaten beginnt, haben letztes Jahr und auch in diesem Jahr zahlreiche im Ausland lebende koreanische DemokratisierungsaktivistInnen ihr Heimatland besucht. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die koreanische Gesellschaft, wenn auch spät, die damit die Verdienste der im Ausland lebenden AktivistInnen für die Bemühungen zur Demokratisierung und die Vereinigung ihres Heimatlandes anerkennt und ihre Heimkehr unterstützt, im Begriff ist, sich zu einer reifen demokratischen Gesellschaft zu entwickeln. Auch die Heimkehr Professor Song Du-Yuls ist in diesem Zusammenhang vorangetrieben worden. Aber als Prof. Song Du-Yul nach 37 Jahren die Heimaterde betrat, bezeichneten ihn die Behörden und die Hannara-Partei wie rechtskonservative Medien angefangen mit der Chosun Ilbo als Kapitalspion und veranstalteten eine Hexenjagd auf ihn und Personen in seinem Umkreis.

Es ist wohl wahr, dass es in Prof. Songs Auftreten, dass er im Verlauf der Verhöre durch den Geheimdienst (NIS) zeigte, zweifelhafte Aspekte gab. Jedoch haben seine Handlungen nicht die Qualität, dass man sie gesetzlich ahnden müsste. Wir möchten fragen, wie es sein kann, dass Bemühungen für die Vereinigung der Nation durch wissenschaftlichen Austausch zwischen Nord- und Südkorea eine Gefährdung der Staatssicherheit bedeuten sollen, nur weil dazu der Kontakt mit Nordkorea gesucht wurde. Der Versuch, Prof. Song mittels des Nationalen Sicherheitsgesetzes zu bestrafen, stützt sich auf die immer noch existenten Überreste des Kalten Krieges. Denn, unter der früheren Militärdiktatur wurden im Namen des Nationalen Sicherheitsgesetzes zahlreiche Menschen, die sich für die Demokratisierung eingesetzt haben, unter dem Vorwand, sie hätten staatsfeindliche Taten begangen, ohne jegliche Beweise verhaftet und eingesperrt und erlitten schreckliche Folter.

Man muss sich einmal fragen: Wäre eine Bewegung für Vereinigung - ganz gleich ob in Korea oder außerhalb Koreas - überhaupt möglich gewesen, ohne mit dem Nationalen Sicherheitsgesetz in Konflikt zu geraten? Haben nicht zahlreiche Menschen, wie der verstorbene Pfarrer Mun Ik Hwan oder Frau Im Su Gyeong, die nach den Junikämpfen im Jahre 1987 im Zuge der in der gesamten Gesellschaft aufflammenden Demokratiebewegung Nordkorea besucht, weil sie der Meinung waren, dass eine Vereinigung nicht möglich ist, solange man die das Volk teilende eiserne Grenze nicht überschreitet, und obgleich sie damit gegen das Nationalen Sicherheitsgesetz verstießen? Und sind nicht unzählig viele Koreaner auf Grundlage des Nationalen Sicherheitsgesetzes bestraft worden, weil sie die Meinung vertraten, dass man Nordkorea nicht als Feind, sondern als Teil des koreanischen Volkes ansehen solle? Hat das Nationalen Sicherheitsgesetz somit nicht seit jeher die Rolle einer Fallgrube gespielt, die die Teilung des Volkes weiter manifestiert?

Die auf dem koreanisch-koreanischen Gipfeltreffen im Juni 2000 verfasste Gemeinsame Erklärung vom 15. Juni, die das Ende des Kalten Krieges auf der koreanischen Halbinsel proklamierte, war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Versöhnung und Vereinigung von Nord- und Südkorea. Waren es nicht die Errungenschaften derjenigen, die Anstrengungen auf sich genommen haben - obgleich der sich ihnen stellenden Bedrängnissen und Risiken - Verbote zu durchbrechen, dass danach in den Bereichen von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur usw. ein lebhafter Austausch zwischen Nord- und Südkorea von Statten ging, und dass nach einem halben Jahrhundert Familienzusammenführungen ermöglicht wurden? Ist es nicht ein eindeutiger Widerspruch, dass das Nationale Sicherheitsgesetz immer noch existiert, das Nordkorea, den Partner der Vereinigung, als Feind definiert, obgleich eine Atmosphäre der Versöhnung zwischen Nord- und Südkorea zu Reife gekommen ist, in der heute Eisenbahnlinien und Strassen, die ehemals unterbrochen waren, wieder verbunden worden sind, man sich auf Ministerialebene trifft, Tausende Südkoreaner mit dem Bus nach Pyeongyang auf Stadtbesichtigung fahren usw. ?

Wie sich auch bei der Inhaftierung von Professor Song gezeigt hat, versuchen heute im Anschluss an die Diktaturregime rechtskonservative Kräfte wie die Hannara-Partei und konservative Medien wie die Chosun Ilbo, Joongang Ilbo und Donga Ilbo, die sich unter der Militärdiktatur eine Machtposition erarbeitet haben, durch die Erhaltung des Nationalen Sicherheitsgesetzes die gesamten Bürger Koreas in ein ideologisches Gefängnis zu sperren. Obgleich Prof. Song erklärt hat, dass er sich an die südkoreanische Verfassung halten werde, fordern sie von ihm, dass er ein Konvertierungsschreiben vorlegt und suchen in seinen Schriften nach staatsfeindlichen Inhalten. Diese Forderung nach Konvertierung - die zur Zeit der japanischen Kolonialherrschaft auch gegenüber den Unabhängigkeitskämpfern gefordert wurde - verstößt nicht nur gegen Menschenrechtsbestimmungen der Vereinten Nationen, sondern wurde bereits in der Regierungszeit von Kim Dae Jung offiziell abgeschafft. Somit muss man sich fragen, auf welcher Grundlage die Staatsanwaltschaft von Prof. Song eine Konvertierung fordert. Unabhängig davon, ob Prof. Songs Ansichten richtig oder falsch sind, kann man es nicht anders als eine krasse Menschenrechtsverletzung bezeichnen, von ihm zu verlangen, sein gesamtes bisheriges Leben vollständig zu verleugnen. Und das Gerede über etwaige Staatsfeindlichkeit seiner Schriften kann man als Verleugnung der die Freiheit von Wissenschaft, Gewissen und Anschauung zusichernden Grundfesten der Demokratie bezeichnen. Diese Haltung der Staatsanwaltschaft betrifft nicht Prof. Song allein, sondern ist nichts anderes als ein diktatorisch anmutendes Phänomen, dass sich in dem Vorhaben zeigt, gegenüber der Wissenschaft im allgemeinen umfangreiche Zensur und Kontrolle auszuüben.

Wir verurteilen die Versuche der rechtskonservativen Kräfte, die im Schweiße ihres Angesichts von den Koreanern kultivierten Grundfesten der Demokratie niederzureißen, und fordern wie folgt:

1. Die sofortige Freilassung von Professor Song Du-Yul

2. Die Abschaffung des die Freiheit von Wissenschaft, Gewissen und Anschauung unterdrückende Nationalen Sicherheitsgesetzes

3. Die gewissenhafte Verwirklichung der Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni durch die Roh-Moo-Hyun-Regierung

4. Die Entschuldigung der rechtskonservativen Kräfte Südkoreas vor dem Volk, die eine Hexenjagd gegen die AktivistInnen der Demokratie- und Vereinigungsbewegung veranstalten

Das „Maßnahmenkomitee in Europa zur Befreiung Prof. Song Du-Yuls und der Abschaffung des Nationalen Sicherheitsgesetzes“ setzt sich aus folgenden Initiativen und Gruppen zusammen:

1. Maßnahmenkomitee zum Fall Prof. Song Du-Yul der in Deutschland lebenden Koreaner

2. Gesinnungsgenossenschaft für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft (Minjusahoigeonseol dongjihoi)

3. Allianz des koreanischen Volkes in Europa (Hanminjok yureobyeondae)

4. Zentrale der Pan-Koreanischen Allianz für Wiedervereinigung in Europa (Beomminyeon yureobjiyeok bonbu)

5. Komitee der im Ausland lebenden Christen für die Vereinigung des Heimatlandes (Joguktongil hawoigidukjahyeobeuihoi)

6. Arbeiterklassenzimmer Berlin (Bereulin nodonggyosil)

7. Vereinigung von in Berlin studierenden koreanischen Studenten für die Freilassung Prof. Song Du-Yuls und die Abschaffung des Nationalen Sicherheitsgesetzes

8. Regionalvertretung der (koreanischen) Demokratischen Arbeiterpartei in Europa (Minjunodongdang yureobjigudang)

9. Friedensforschungsvereinigung (Pyeonghwa yeonguhoi)

10. Versammlung zur Verwirklichung der Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni (6.15 Gongdongseoneon silcheonmoim)

11. Koreanische Allianz zur demokratischen nationalen Vereinigung (Hanminyeon)

12. Koreanisch-Deutscher Kulturkreis (Handokmunhwawon)

13. Koreaverband e.V. (Koria hyeobeuihoi)

Berlin, den 2. November 2003