Presseerklärung des Instituts für Soziologie der Universität Münster zur Verurteilung von Prof. Du-yul Song

Das Institut für Soziologie der Universität Münster reagiert mit Unverständnis und Empörung auf die erstinstanzliche Verurteilung unseres Kollegen Professor Du-yul Song zu 7 Jahren Haft durch ein Gericht in Seoul, Südkorea. Grundlage der gestrigen Verurteilung ist ein 'Nationales Sicherheitsgesetz', das noch aus der Zeit der Militärdiktatur stammt und weltweit als nicht vereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen angesehen wird. Schon im Laufe des Prozesses hatte Professor Jürgen Habermas, dessen Schüler Song ist, davor gewarnt, "einen untadeligen Wissenschaftler und deutschen Staatsbürger ... zum Spielball innenpolitischer Querelen" zu machen. Dies ist nun leider geschehen.

Die ursprünglichen Vorwürfe der südkoreanischen Staatsanwaltschaft - unter der Überschrift 'Spionage für Nordkorea' - sind in sich zusammengebrochen. Übrig geblieben ist der Tatbestand, dass sich Du-yul Song während der 37 Jahre seines Exils konsequent um eine Verständigung zwischen Süd- und Nordkorea bemüht hat, dass er mit diesem Ziel auch Reisen nach Nordkorea unternommen hat und dass er vor über dreißig Jahren, noch als Student, pro forma - und längst vergessen - Mitglied der nordkoreanischen KP wurde, weil nur unter dieser Bedingung eine Einreise möglich war. Die Urteilsbegründung 'gipfelt' in dem Vorwurf, Professor Song habe durch seine wissenschaftliche Arbeit in Südkorea um Verständnis für die so genannte nordkoreanische Juche-Ideologie geworben und damit "eine theoretische Grundlage für pro-nordkoreanische Aktivitäten in Südkorea geschaffen." Er habe 'kalte und unbarmherzige Kritik' an bestimmten Zuständen in Südkorea geübt. Außerdem habe er im Prozessverlauf keine Reue gezeigt und sich nicht für seine 'Taten' entschuldigt.

Das skandalöse Urteil zeigt, dass man in Südkorea, einem Land, das in die westliche Wertegemeinschaft drängt und demnächst das Gastland der Frankfurter Buchmesse sein soll, noch immer allein aufgrund von Buchveröffentlichungen und abweichenden wissenschaftlichen Meinungen schwer bestraft werden kann. Nobel-Preisträger Günter Grass hatte in einem Schreiben an den Vorsitzenden Richter des Song-Prozesses seiner "Freude über die sich nun endlich entwickelnden demokratischen Zustände" in Südkorea und zugleich seinem Entsetzen darüber Ausdruck verliehen, "dass Professor Du-Yul Song aufgrund einiger seiner Veröffentlichungen vor Gericht gestellt worden ist". Niemand, auch die Kollegenschaft des Instituts für Soziologie, hat damit gerechnet, dass ein international geachteter Wissenschaftler nur aufgrund seiner theoretischen Postionen in seinem sechzigsten Lebensjahr 7 Jahre lang der Freiheit beraubt werden soll.

Dieser Vorgang ist eines demokratischen Südkorea nicht würdig. Und auch die Bundesrepublik Deutschland, deren Staatsbürger Professor Song seit 1993 ist, kann diese Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen.

Weitere Informationen unter
www.freesong.de
www.uni-muenster.de/PeaCon/Song

31.März 2004
Das Kollegium des Instituts für Soziologie der Universität Münster