| Liebe Freunde und Kollegen meines Vaters,
ich habe gerade die neuesten Informationen von meinem Bruder in Seoul
erhalten.
Die Staatsanwaltschaft hat tatsaechlich 15 Jahre Haft fuer meinen Vater
gefordert, am Ende eines hochgradig peinlichen Plaedoyers.
Es wurden keinerlei Beweise fuer die Behauptungen genannt, keine Artikel
des Nationalen Sicherheitsgesetzes, auf die man sich berief, naeher
erlaeutert: man hatte den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft dem
Prozess nicht beigewohnt hat, so dermassen verdreht und verlogen war das
Plaedoyer.
Mein Vater waere Parteibueromitglied (ohne Beweise dafuer zu nennen),
mein
Vater haette die Juche-Ideologie in Suedkorea verbreitet, Oh Gil-Nam zum
Ueberlaufen gebracht, etc.: es war wie eine Kurzfassung der
Anklageschrift und wirklich kaum zu glauben, dass die Staatsanwaltschaft
die Chupze besessen hat, dies alles in dieser Form zu wiederholen, obwohl
der Prozess ganz offensichtlich die Wahrheiten ans Tageslicht gebracht
hatte.
Mein Vater waere "ueber 30 Jahre ein hochrangiger Agent gewesen,
der als
Wissenschaftler getarnt sei" und hatte zudem "keinerlei Reue
fuer seine
Taten" im Vorfeld und waehrend des Prozesses gezeigt. Es waere nicht
moeglich,
"Toleranz in diesem Fall zu zeigen, weil Nordkorea immer noch eine
Gefahr fuer
Suedkorea darstelle, was allein durch die ueber 20 Grenzzwischenfaelle
im
letzten Jahr bewiesen waere".
"Eigentlich muessten wir lebenslange Haft fordern, seit dem Gipfeltreffen
2000 hat sich die Lage allerdings etwas geaendert, daher fordern wir nur
15 Jahre Haft".
Das Publikum war sehr erzuernt und unglaeubig angesichts dieses
Plaedoyers...
Die Verteidigung hat dann sehr ausfuehrlich auf Freispruch plaediert:
es
wurde dargestellt, dass weder mein Vater, noch Kim Chul-Su jemals auf
einer
Liste des Parteibueros aufgefuehrt worden ist, dass mein Vater niemals
bei einer Sitzung desselben anwesend war und dass keine Prozedur
durchlaufen worden ist, wie es ansonsten immer bei der Ernennung von
Parteibueromitgliedern der Fall ist. Selbst Hwang Jang-Yop hatte
erlaeutert, dass ein Auslaender niemals Mitglied sein koennte. Hwangs
Verleumdung wurde als nicht beweisfaehig erlaeutert, wie es damals bei
seiner Anhoerung ans Tageslicht gekommen war.
Dann wurden die wissenschaftlichen Konferenzen (in Wahrheit von
suedkoreanischer Seite initiiert), das angebliche Anstiften von Studenten
zum Ueberlaufen (was nicht durch meinen Vater geschah), etc. nochmals
angefuehrt mit den Beweisen, dass es sich nicht so verhalten hat, wie
die
Staatsanwaltschaft behauptet. Und es wurde erlaeutert, dass Artikel 6
und
8 des Nationalen Sicherheitsgesetzes nicht auf einen Deutschen angewandt
werden koennte, weil Deutschland Nordkorea nicht als "Feind"
definiert.
Die Verteidigung meinte noch, dass man in spaetestens 10 Jahren mit
grosser Scham auf diesen Prozess zurueckblicken wird.
Das ausfuehrliche Protokoll werde ich morgen von Herrn Baruth erhalten.
Anbei habe ich das von Mino Molser uebersetzte Plaedoyer meines Vaters
angefuegt. Das Urteil wird am 30. Maerz gesprochen werden.
Es ist aber fraglich, ob der Richter sich angesichts der sehr hohen
Forderung der "Staats"anwaltschaft zu einem angemessenen Urteil
entscheiden kann. Bisher gab es in der Vergangenheit keine Praezedenz
fuer
einem der Staatsanwaltschaft komplett entgegengesetzten Urteil.
Viele Gruesse,
Dschun Song
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