| ??? = koreanische Zeichen
Zweite Instanz, zweiter Prozesstag, 2. Juni 2004, 14h, Seoul
Distriktgericht
Heute wurde ein Professor der Korea Universitaet als Zeuge im Fall
Song Du Yul (???)gehoert. Die Verteidigung befragte den
Nordkoreaexperten eingehend zu Themen wie Auswahlkriterien und
methoden von Politbuerokadern in der nordkoreanischen Arbeiterpartei,
Inhalten Professor Songs Schriften und generellen Enschaetzungen zu
Nordkorea und der Nordkoreaforschung. Der Professor erklaerte - wie
schon etliche Zeugen vor ihm - , dass Politbuerokader und aehnliche
Politpersoenlichkeiten in Nordkorea durch Parteigremien gewaehlt
werden und Ergebnisse (die auch die Namen der Kandidaten und
Gewaehlten enthalten) mindestens in der der Oeffentlich zugaenglichen
Pareizeitung veroeffentlicht werden. Auf die Frage des Richters, ob es
unter den Politburokadern Personen gebe, ueber die nichts an
Personendaten bekannt sei, antwortete der Experte, dass es mal mehr
mal weniger Information gebe, aber ihm nicht ein Fall bekannt sei, in
dem gar nichts an Information bestuende. Zu den Ihalten der Schriften
Professor Songs(???), insbesondere in Bezug auf den
kritisch-immanenten Ansatz, sagte der Zeuge aus, dass dieser Ansatz
schon sehr lange bekannt sei, aber in Suedkorea erst richtig durch
eine Debatte bekannt wurde, in der Professor Song (???) grossen Anteil
gehabt habe. Mittlerweile sei dieser Ansatz eine weit verbreitete
Methode, die unter internationeln Forschern und Wissenschaftlern
allgemein anerkannt und geschaetzt wird. Er nennt Beispiele wie die
Cuba-Forschung, Ostdeutschland-Forschung etc., die einer Reihe
stuenden mit der Nordkorea-Forschung. Ausserdem fuegte er hinzu, dass
man unterscheiden muesse zwischen Verstehen und Beurteilen. Um eine
Gesellschaft zu verstehen, die ein anderes System bevorzugt als das,
in dem der Forscher selbst sozialisiert wurde und lebt, muesse man
sich in das andere System hineinversetzen koennen. Ein solches
Versuchen des Verstehens sei eine wesentlich Voraussetzung fuer
serioese Forschung, aber eben auch zu trennen von der Beurteilung.
D.h., Nordkorea weder absolut an seinen eigenen Massstaeben zu messen,
noch an rein aussersystemischn Massstaeben, sondern auf Grundlage
einer Kombination zu beurteilen. Der Zeuge fuegt den Kommentar hinzu,
dass in einer Kontroverse zwischen Professor Song (???) und einem
anderen suedkoreanischen Professor, Letzterer Professor Song (???)
wegen seiner einseitigen Methode kritisiert habe, nicht aber wegen
seiner angeblichen 'Nordkorea-Freundlichkeit'. Die Staatsanwaltschaft
hat Fragen gestellt, die sowohl den Zeugen als auch den Angeklagten
(???) kompromittieren sollten. Sie stellte dem Zeugen zum Beispiel die
Frage, ob Professor Songs (???) Forschung ueberhaupt als solche
anerkannt werden koenne, weil z.B. in seinem Buch "Korea-Kaleidoskop"
eine Liste auftauche, auf der er selbst erscheine, und Forschung immer
objektiv sein muesse, was sie in diesem Fall nicht sei. Des Weiteren
stellte die Staatsanwaltschaft Fragen zu Politbuerokadern, die
angeblich im Geheimen gewaehlt worden waren, um die vorher vom Zeugen
gemachten Aussagen zu unterminieren. Der Nordkorea-Experte jedoch
liess sich nicht einschuechtern und antwortete mit wissenschaftlicher
Genauigkeit, was die Staatsanwaltschaft in einem eher zweifelhaften
Lich erscheinen liess. Mein Gesamteindruck von der Verhandlung war,
dass von der Verteidigung eine serioese Verhandlungsstrategie ins Feld
gefuehrt wird, die durch genaueste und professionellste Beweisfuehrung
(u.a. mittels sehr glaubwuerdigen und qualifizierten Zeugen!) an der
"Wahrheit" interessiert ist. Die Staatsanwaltschaft hingegen
zeigt
sich mehr in einem Licht, dass von Unprofessionalitaet und
Boeswilligkeit gepraegt ist. Der Richter scheint relativ neutral, wenn
auch bei ihm deutlich zu merken ist, dass er aus einer sehr
konservativen Tradition herstammt. Des Weiteren schien er mir nicht
wirklich gut informiert zu sein. Aber viele Aussagen des Zeugen schien
er dennoch zu verstehen und als gueltig anzuerkennen. Insbesondere
stach heraus, dass der Richter den Einspruch der Staatsanwaltschaft
ablehnte, als diese die Befragung des Zeugen durch die Verteidigung
unterbrechen wollte. Der Zeuge verglich Professor Songs (???)
Schriften mit denen von Hwang Jang Yop. dabei erwaehnte er, dass
Hwang, nachdem er nach Suedkorea gefluechtet war, Buecher
verfoeffentlicht haette, in denen er Vorschlaege zur Veraenderung der
Gesellschaft mache, die sich in Teilen mit Inhalten der
Juche-Ideologie ueberschnitten. Aber, genauso wenig, wie man Hwang
Staatsfeindlichkeit vorwerfen koenne, weil etwas aehnlich sei, koenne
man auch nicht Professor Song (???) vorwerfen, er wuerde das
nordkoreanische Regime verherrlichen. Dieser Aspekt schien mir deshalb
so erwaehnenswert, weil er Licht auf ein grundsaetzliches Problem des
gesamten Prozesses wirft. Und zwar, auf die Frage, in wieweit man
einem Wissenschaftler ideologischen Verrat vorwerfen kann,
insbesondere bei einem Philosophen(???). Die Frage der Ideologie als
solche steht noch einmal auf einem anderen Blatt. Am 16. Juni findet
die naechste Verhandlung statt. Es wird ein Zeuge von der Verteidigung
vorgeladen, der Aussagen zu Professor Songs (???) Denken und Wirken
insbesondere im Zeitraum 1991 bis 1995 in Deutschland machen wird. Es
ist naemlich unter anderem dieser Zeitraum, der fuer die Anklage eine
wesentliche Rolle in Bezug auf Professor Songs (???) angebliche
pro-nordkoreanische Aktivitaeten spielt. Eine kleine Absurditaet in
diesem Zusammenhang sei noch erwaehnt. Als die Verteidigung den Zeugen
vorschlug, zoegerte der Richter erst, ob er ihn zulassen wuerde. Er
fragte die Verteidigung, ob es nicht einen "objektiveren" Zeugen
geben
wuerde. Der Richter liess sich aber schliesslich doch ueberreden, den
Zeugen anzuerkennen, nachdem die Verteidigung erklaerte, dass sie
keine Meinungsfragen, sondern nur Fragen zu Fakten stellen wuerde.
Protokoll von Mino Mosler (http://blog.naver.com/kobserver.do)
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