| Bericht zur Urteilsverkündigung im Prozess von Prof.
Song Du Yul am 30.03.2004 In der 24. Strafkammer des Seouler Landesgerichts Die Verhandlung findet, wie auch zu den letzten beiden Terminen, im Gerichtssaal
417 statt. Bereits beim passieren der Sicherheitskontrolle vor dem Aufgang
zu den oberen Stockwerken werde ich von Beamten darauf hingewiesen mein
Handy auszuschalten. Die Tür zum Seiteneingang des Gerichtssaales
417 ist zum ersten Mal verschlossen. Ich werde durch eine weitere Sicherheitskontrolle
geleitet und betrete den Raum 417 durch den Haupteingang. Normalerweise
läuft kurz vor dem Verhandlungsbeginn eine Tonbandansage, durch die
man auf die Ordnung im Gerichtssaal hingewiesen wird. Heute richtet der
Gerichtsdiener persönlich das Wort an die Besucher. Er sagt sinngemäß:
"Sehr geehrte Besucher der Verhandlung. Sie haben sich bei den vergangenen
Verhandlungen als ein diszipliniertes Publikum ausgewiesen. Ich hoffe,
dass sie auch in der heutigen Verhandlung diesem Bild entsprechen werden."
Die ca. 200 Sitzplätzen sind besetzt. Einige Besucher stehen. Außerdem
stehen rechts und links in den Gängen des Zuschauerraumes ca. 6 Beamte
in Uniform und noch einmal ebensoviel Herren in Zivil. Noch zweimal bittet
der Gerichtsdiener die Anwesenden die Handys abzuschalten. Das Gericht betritt den Saal um 10:04 Uhr. Der Richter bittet den Angeklagten
in den Gerichtssaal zu führen. Als Prof. Song den Raum betritt wird
er von einigen Anwesenden mit Beifall begrüßt. Der Richter
quittiert das mit der Anweisung, dass dergleichen von jetzt ab zu unterbleiben
hat. Er erklärt weiterhin, dass das Urteil nicht zur Zufriedenheit
aller ausfallen wird, damit müssten die Anwesenden rechnen. Danach
beginnt der Richter die Urteilsbegründung mit der Benennung der Anklagepunkte,
von denen Prof. Song freigesprochen wird. Die Staatsanwaltschaft hatte als Anklagepunkt den Tatbestand, dass Prof.
Song in Berlin die nordkoreanische Botschaft betreten hat, benannt und
das damit begründet, dass Südkoreaner nicht staatsfeindliches
Gebiet, sprich das der DPRK, betreten dürfen. Der Richter befindet,
dass das Betreten der nordkoreanischen Botschaft in Berlin keine strafbare
Handlung darstellt, da man einen solchen Besuch nicht mit dem in der DPRK
gleichsetzen kann. Am 3. Jahrestag des Todes von Kim Il Sun habe Prof.
Song an einer entsprechenden Feierlichkeit teilgenommen, auch das erfüllt
nicht den Fakt eines Strafbestandes. In den folgenden Punkten wird Prof. Song schuldig gesprochen: Der Richter sieht es durch die Aussage von Hwang Jang Yeop als bewiesen
an, dass Prof. Song und Kim Chul-Su ein und dieselbe Person sind. Die
Verteidigung Prof. Songs argumentiert, dass Hwangs Aussage nicht beweisfähig
ware. Hwangs Aussage mag zwar nicht immer konsequent sein, sie erscheint
aber plausibel und entspricht der objektiven Wirklichkeit. Es gibt keine
Hinweise darauf, Hwangs Aussage ernsthaft in Zweifel zu ziehen. 1994 ist Kim Chul-Su an 23. Stelle auf der Teilnehmerliste zur Beerdigung Kim Il Suns vermerkt. 1995 hat Prof. Song in seinem Buch "Prinzip der Wiedervereinigung" diese Liste unverändert zitiert. Er hat auch eine Bewegung unterstützt, die die Juche Ideologie verbreitet und deren Verständnis fördern soll. Richter: "Darum kann ich schlussfolgern, dass Prof. Song Politbüromitglied gewesen ist, auch wenn weder Prof. Songs noch Kim Chul-Sus Name auf einer offiziellen Liste des Politbüros erscheint." Lee Sun Shil kam als nordkoreanischer Spion in die ROK und wurde hier gefasst. Dieser Mann hatte keine Führungsrolle in der Arbeiterpartei der DPRK und trotzdem war er Mitglied im Politbüro. Darum kann es durchaus möglich sein, dass Prof. Song ebenfalls Mitglied im Politbüro gewesen ist. Es ist offensichtlich, dass die nordkoreanische Führung Prof. Song nicht offiziell als Politbüromitglied bezeichnen wollte. Obwohl der Angeklagte, so spricht der Richter generell, wenn von Prof.
Song die Rede ist, über die Probleme in der DPRK gut informiert war,
habe er in seinen Veröffentlichungen nicht darauf hingewiesen. An
der ROK dagegen habe er kalt- und unbarmherzig Kritik geübt. 1988 habe Prof. Song gegen die Olympiade in Korea votiert und entsprechende Aktivitäten unternommen. In dem Buch "Kein Land für friedliche Spiele", habe er ein weiteres Mal die ROK unbarmherzig und nicht objektiv kritisiert. Er habe auf diese Weise negativen Einfluss auf die Menschen in der ROK ausgeübt und die Opposition gestärkt. Prof. Song beansprucht ein "Grenzgänger" zu sein. Tatsächlich benutzt er diesen Terminus, um seine Unterstützung des Systems von Kim Il Sun zu tarnen. In seiner wissenschaftlichen Arbeit ist er nicht neutral, sondern ergreift Partei für die DPRK. Das wirkt sich als Hindernis für den Prozess der Wiedervereinigung in Südkorea aus. Wäre er ein wirklicher "Grenzgänger", dann müsste er auch die nordkoreanische Ideologie kritisieren. Durch seine Methode der immanenten Kritik macht Prof. Song die Leute glauben, er würde neutral als Wissenschaftler arbeiten. Tatsächlich aber ist er ein Parteigänger. Prof. Song zeigte weder in den Gerichtsverhandlungen, noch in seinen jüngsten Veröffentlichungen Reue. Der Richter fasst noch einmal die verschiedenen Phasen in Prof. Songs Biographie wie folgt zusammen. Erst der Beitritt zur Arbeiterpartei der DPRK, anschließend die Mitgliedschaft im Politbüro und schließlich wird er von der DPRK nicht länger berücksichtigt und spielt dann auch keine hervorgehobene Rolle mehr. Unsere Gesellschaft ist inzwischen sehr viel demokratischer geworden
und zeigt Toleranz. Prof. Song wusste aber, vor seiner Einreise in die
ROK, dass er nach einer Einreise zum jetzigen Zeitpunkt bestraft werden
würde. Er hat beeidigt, in Zukunft die koreanischen Gesetze zu achten.
Ich anerkenne seine Arbeit als Wissenschaftler. Natürlich könnte
man ihn auch als ein Opfer der Teilung Koreas sehen, aber er zeigt weder
Reue noch ist die Bereitschaft etwas für die Entwicklung der ROK
zu leisten, erkennbar. Unter Berücksichtigung all dieser Punkte erlasse
ich folgendes Urteil. Es ist 10:57 Uhr und das Publikum ist aufgebracht. Ein alter Herr fordert lautstark die Abschaffung des Nationalen Sicherheitsgesetzes und die gleichzeitige Absetzung solcher Leute, die hier in der Staatsanwaltschaft und auf dem Richterstuhl sitzen. Frau Song versucht ihren Mann kurz zu sprechen wird aber von Beamten gehindert zu ihm durchzudringen. Eine Verteidigerin versucht sie zu unterstützen und verlangt lautstark Durchlass. Es kommt an der Seitentür, durch die Prof. Song abgeführt wird zu einem regelrechten Handgemenge.
Ich möchte an dieser Stelle Frau Dr. Lee Chun-Sun für Ihre freundliche Unterstützung danken, ohne die diese Berichte in dieser Ausführlichkeit und Zuverlässigkeit im Blick auf das Verstehen durch mich nie hätten geschrieben werden können. Jörg Baruth, Mitarbeiter des Evangelischen Missionswerkes in Südwestdeutschland
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