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Song Du Yul sah sich als "Grenzgänger" zwischen Nord- und Südkorea
Uni Münster  
Dienstag, 30. März 2004
McCarthy lässt grüßen
Südkorea verurteilt Münsteraner  

Ein südkoreanisches Strafgericht hat den in Münster tätigen Soziologie-Professor Song Du Yul wegen Unterstützung des kommunistischen Nordkorea zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Bezirksgericht in Seoul sah es als bewiesen an, dass der in Deutschland eingebürgerte Wissenschaftler koreanischer Herkunft als Politbüromitglied im Dienste der nordkoreanischen Arbeiterpartei gestanden und damit gegen das in Südkorea umstrittene staatliche Sicherheitsgesetz verstoßen habe. Auch habe der Angeklagte keine Reue gezeigt. Die Verteidigung kündigte Rechtmittel gegen das Urteil an. Jürgen Habermas warnte davor, den deutschen Staatsbürger zum "Spielball innenpolitischer Querelen" zu machen.
 
Der 59 Jahre alte Song hatte während der Hauptverhandlung den Vorwurf der Staatsanwaltschaft bestritten, als Politbüromitglied tätig gewesen zu sein. Die Anklage hatte vor drei Wochen 15 Jahre Haft für Song gefordert. Der Gelehrte hatte im vergangenen September zum ersten Mal seit 36 Jahren für eine geplante Vortragsreise wieder südkoreanischen Boden betreten, nachdem ihm die Einreise lange verwehrt worden war.
 
Der Vorsitzende Richter warf Song auch vor, als Wissenschaftler nicht "objektiv" gewesen zu sein, sondern eine pro-nordkoreanische Sichtweise vertreten zu haben. Song versteht sich selbst als "Grenzgänger", der sich mit seiner Arbeit für die Versöhnung zwischen Süd- und Nordkorea einsetzt.
 
Habermas empört
 
Jürgen Habermas, der Doktorvater von Song Du Yul, hatte zuvor in einem offenen Brief an das südkoreanische Gericht appelliert, den deutschen Staatsbürger nicht zum "Spielball innenpolitischer Querelen" werden zu lassen. Nach seiner Kenntnis des Angeklagten erschienen ihm die Vorwürfe der justiz, "soweit sie nach rechtstaatlichen Maßstäben überhaupt ins Gewicht fallen dürften, ganz unwahrscheinlich".


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