Spionage-Vorwurf: Soziologe aus Münster in Südkorea verurteiltDer deutsche Staatsbürger Song Du Yul war aus dem Exil in seine Heimat zurückgekehrt. Die Behörden warteten schon. Sie verdächtigen ihn, für Nordkorea gearbeitet zu haben
Seoul - Ein südkoreanisches Strafgericht hat den in Münster
tätigen Soziologen Song Du Yul wegen Unterstützung des kommunistischen
Nordkorea zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Bezirksgericht in Seoul
sah es als bewiesen an, dass der in Deutschland eingebürgerte
Wissenschaftler koreanischer Herkunft als Politbüromitglied im Dienste der
nordkoreanischen Arbeiterpartei stand. Er habe damit gegen das in Südkorea umstrittene staatliche
Sicherheitsgesetz verstoßen. Der Angeklagte habe keine Reue gezeigt. Die
Verteidigung kündigte Rechtmittel gegen das Urteil an. Der 59 Jahre alte
Song hatte während der Hauptverhandlung den Vorwurf der Staatsanwaltschaft
bestritten, als Politbüromitglied tätig gewesen zu sein. Die Anklage hatte vor drei Wochen 15 Jahre Haft für Song gefordert. Der
Gelehrte hatte im vergangenen September zum ersten Mal seit 36 Jahren für
eine geplante Vortragsreise wieder südkoreanischen Boden betreten, nachdem
ihm die Einreise lange verwehrt worden war. Der Vorsitzende Richter warf Song am Dienstag (Ortszeit) vor, als
Wissenschaftler nicht objektiv gewesen zu sein, sondern eine
pro-nordkoreanische Sichtweise vertreten zu haben. Song versteht sich
selbst als Grenzgänger, der sich mit seiner Arbeit für die Versöhnung
zwischen Süd- und Nordkorea einsetzt. Seit den siebziger Jahren auf der Fahndungsliste Der inzwischen 60-Jährige hatte seine Heimat 1967 verlassen und war zum
Studieren nach Deutschland gegangen. Dort wurde er zu einer Führungsfigur
unter den südkoreanischen Dissidenten, die sich gegen die damalige
Militärregierung in Seoul auflehnten. Die südkoreanische Spionageabwehr
hatte den Gelehrten seit den 70er Jahren auf ihrer Fahndungsliste.
Song hatte bei Vernehmungen zugegeben, bei seiner ersten
Nordkorea-Reise Anfang der siebziger Jahre der Kommunistischen Partei
beigetreten zu sein. Dies sei aber Teil der Einwanderungsbestimmungen
gewesen. WELT.de/AFP/dpa Artikel erschienen am 30. März 2004 |
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