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Financial Times Deutschland 31.03.04
Von Sabine Muscat, Berlin Soziologiedozent aus Münster wegen Kollaboration mit Nordkorea zu sieben Jahren Haft verurteilt · Viele Fragen offen Sieben Jahre lautet das Urteil gegen Song Du Yul. Ein Gericht in Seoul befand den Südkoreaner mit deutscher Staatsangehörigkeit für schuldig, mit dem Regime in Nordkorea kollaboriert zu haben. Doch dürfte die Debatte über den Fall damit in Südkorea nicht beendet sein. Schon die Reaktionen auf Songs Verhaftung im vergangenen Jahr demonstrierten die tiefe Spaltung einer nach wie vor im Kalten Krieg gefangenen Gesellschaft. Während Song aus der Sicht seiner Gegner ein Vaterlandsverräter ist, sehen Familie und Freunde in ihm ein spätes Opfer einer kommunistenfressenden Militärdiktatur in Südkorea. Zunächst sind nach dem Prozess gegen Song eine Reihe von Fragen offen geblieben: So sehen Beobachter etliche Vorwürfe nicht als erwiesen an. Für einen ihrer Hauptanklagepunkte, wonach Song als ranghohes Mitglied des nordkoreanischen Politbüros geführt worden sei, berief sich die Staatsanwaltschaft auf teils widersprüchliche Aussagen des nordkoreanischen Überläufers Hwang Jang Yeop. Die Behauptung Hwangs, Song habe unter dem Decknamen Kim Chul Su an hoher Stelle in der nordkoreanischen Nomenklatura gestanden, ist nicht neu. Song hatte früher schon einmal auf Unterlassung dieser Behauptung geklagt und den Prozess damals gewonnen. Doch die Debatte geht über die Tatsachenfindung hinaus. Gegen Song wurden auch seine ideologischen Überzeugungen ins Feld geführt, an deren Verwendbarkeit in einem Strafprozess Experten zweifeln. Im Prozess wurde aus den Büchern des 59 Jahre alten Soziologieprofessors aus Münster zitiert. Für die Erforschung Nordkoreas hatte Song den Ansatz der immanenten Kritik gewählt, mit dem er die einseitige Wahrnehmung des verteufelten kommunistischen Nachbarn aufbrechen wollte. Man muss Song aus seiner Zeit heraus verstehen, verteidigt Professor Kim Joong Seop, Soziologe an der Gyeongsang-Universität, seinen Fachkollegen. Er kam aus dem Südkorea der sechziger Jahre. Damals war das Land eine Militärdiktatur und seine wirtschaftliche Entwicklung hinkte hinter dem Norden zurück. Aus der Zeit der Militärdiktatur stammt auch das Nationale Sicherheitsgesetz, auf dessen Grundlage Song verurteilt wurde. In der engen Auslegung dieser Bestimmungen würden sich heute auch Touristen und Geschäftsleute aus Südkorea strafbar machen, wenn sie nordkoreanischen Boden betreten. Doch konnte sich der innenpolitisch geschwächte Präsident Roh Moo Hyun wie sein Vorgänger Kim Dae Jung ein Vertreter der Annäherungspolitik an Nordkorea mit einem Vorstoß zur Abschaffung des Gesetzes nicht durchsetzen. Roh konnte Song nicht retten, sagte dazu Kim. Doch eben darauf hatte Song vertraut, als er im September nach 36 Jahren im Exil in seine Heimat zurückkehrte. Dass Song seit 1996 Deutscher ist, hat die Bundesregierung in die schwierige Lage gebracht, indirekt Partei in dem politisch hoch aufgeladenen Verfahren zu sein. Deutsche Diplomaten hatten in ihren Äußerungen nach Songs Verhaftung kurz nach seiner Ankunft auf Hinweise auf ihre konsularischen Beistandspflichten beschränkt. Die Bundesregierung hat das Verfahren mit großer Aufmerksamkeit beobachtet und den Fall bei Gesprächen mit Regierungsvertretern in Seoul angesprochen, lautete der offizielle Kommentar des Auswärtigen Amts zum Urteil.Deutsche Diplomaten äußerten gestern erstmals inoffiziell ihre Unzufriedenheit über die rechtliche Grundlage, auf der Song verurteilt wurde. Das Urteil wirft eine Reihe von Fragen auf, die genauer geprüft werden müssen, hieß es in diplomatischen Kreisen. Überrascht äußerten sich Diplomaten auch über das hohe Strafmaß. Zwar liegt das gesetzliche Minimum für die Song vorgeworfenen Vergehen bei fünf Jahren, doch hatten Prozessbeobachter spekuliert, dass die Strafe halbiert und zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Eine andere Option ist, dass die Bundesregierung sich mit Südkorea auf eine Ausweisung des deutschen Staatsbürgers einigt. Doch zunächst wollen Songs Anwälte in Berufung gehen. In Deutschland hat Song viele prominente Unterstützer gefunden:
Sein Doktorvater, der Philosoph Jürgen Habermas, bat Außenminister
Joschka Fischer, sich für Song zu verwenden. Der Grünen-Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele äußerte in einem Brief an den
Vorsitzenden Richter Zweifel an der Prozessführung und den Haftbedingungen
Songs. Auch kritisierte er die Anwendung des Nationalen Sicherheitsgesetzes,
das internationalen Rechtsnormen nicht entspreche. Doch hütete er
sich davor, Song für unschuldig zu erklären. Eine heimliche
Mitgliedschaft im Politbüro der DDR wäre früher auch hierzulande
strafbar gewesen, sagte er der FTD. |