| Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.03.04 Sieben Jahre Haft für Münsteraner Professor in Südkorea Anklage: Schwerster Spionagefall seit Inkrafttreten des Sicherheitsgesetzes Der wegen seiner Nordkorea-Kontakte angeklagte Münsteraner Soziologieprofessor Song Du-yul ist am Dienstag in Südkorea zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. "Das Gericht kann als Tatsache bestätigen, daß der Angeklagte als Kandidat des Politbüros der Arbeiterpartei gedient hat", sagte der Vorsitzende Richter Lee Dae-gyeong nach Berichten der Nachrichtenagentur Yonhap. Eine schwere Strafe sei "unvermeidlich", da der Angeklagte Nordkoreas Ideologie in Südkorea verbreitet habe und auf diese Weise eine friedliche Vereinigung der beiden koreanischen Staaten "negativ beeinflußt" habe. Die Staatsanwaltschaft hatte zum Ende des Prozesses fünfzehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung dagegen auf Freispruch plädiert. "Wir werden natürlich in Berufung gehen", sagte Songs Sohn, Song Rinn, dieser Zeitung. Song Du-yul wurde auf der Grundlage eines Gesetzes verurteilt, das als Relikt des Kalten Krieges in der Kritik steht. Das Nationale Sicherheitsgesetz definiert "Spionage" so unbestimmt und weit, daß die Behörden jeden festnehmen können, der in Verdacht gerät, Nordkorea zu unterstützen und damit die "Sicherheit seines Landes" zu gefährden. Jede ungenehmigte Reise in den Norden ist eine Verletzung des Sicherheitsgesetzes, weit schlimmer noch die Mitgliedschaft in Nordkoreas Arbeiterpartei. Sowohl im europäischen Menschenrechtsbericht wie auch im jüngsten "Human Rights Report 2003" des amerikanischen Außenministeriums - dort sogar mit Verweis auf den Fall Song - ist Südkoreas Sicherheitsgesetz als problematisch beschrieben worden. Der Prozeß gegen Song Du-yul hatte über Südkorea hinaus Aufsehen erregt, zumal daran die tiefe ideologische Spaltung des Landes sichtbar wurde, die vor wenigen Wochen in der Amtsenthebung des Staatspräsidenten gipfelte. Der 59 Jahre alte Sozialphilosoph und Soziologe Song Du-yul, der seit 1993 deutscher Staatsbürger ist, war im vergangenen September nach mehr als 36 Jahren im deutschen Exil erstmals nach Südkorea zurückgekehrt. Als gebürtiger Koreaner, den die Erfahrung der Teilung wie auch die frühere Militärdiktatur in seiner Heimat geprägt hatte, forschte Song von Deutschland aus zu Nordkorea. Seit den siebziger Jahren besuchte er Nordkorea mehr als zwanzigmal. In all diesen Jahren konnte Song, der sich selbst als Grenzgänger bezeichnet, nicht nach Südkorea zurückkehren, weil er dort nicht mit seiner Festnahme rechnen mußte. Im vergangenen Jahr signalisierten Freunde in Südkorea dem Exilanten, die Zeit sei reif für einen Besuch. Freilich gab es auch warnende Stimmen, zum Beispiel aus dem Auswärtigen Amt in Berlin. Am 22. September landete Song Du-yul mit seiner Frau und den beiden in Deutschland geborenen Söhnen auf dem Flughafen Incheon, wo er von einer Delegation der staatlichen koreanischen Demokratiestiftung empfangen wurde - und vom südkoreanischen Geheimdienst. Tatsächlich war Präsident Roh zu dieser Zeit bereits politisch geschwächt, die vom Vorgänger Kim Dae-jung initiierte versöhnende Nordkorea-Politik heftig umstritten. In die ideologischen Grabenkämpfe zwischen Linken und Konservativen, in eine zunehmend erbitterte Vorwahlstimmung geriet Song Du-yul. Tagelang wurde er vom Staatssicherheitsdienst verhört, gefesselt und in Handschellen vorgeführt. Die Vorwürfe: Song gehöre seit 1973 der Arbeiterpartei Nordkoreas an, seit 1991 sei er Kandidat des nordkoreanischen Politbüros, unter dem Decknamen Kim Chol-su. Er sei ein Anhänger Kim Il-sungs und habe von dem kommunistischen Regime Geld angenommen, um für Pjöngjang im Ausland Propaganda zu treiben. Er habe die nordkoreanische Ideologie verherrlicht. Die Anklage stützte sich auf Artikel 3, 6, 8 und 14 des 1948 in Kraft getretenen Nationalen Sicherheitsgesetzes. Während ihn die einen zum Spion und Landesverräter stilisierten, wurde Song für die anderen zum Opfer einer politisch motivierten Hexenjagd und eines anachronistischen Gesetzes. Die Situation erscheint paradox: Während Kim Dae-jung für seine Entspannungspolitik den Nobelpreis bekam, das Treffen mit dem Diktator in harten Devisen bezahlen ließ, wurde über den Fall Song der Kalte Krieg neu entfacht. Song Du-yul hat die langjährige Mitgliedschaft in Nordkoreas Arbeiterpartei zugegeben, behauptete nachträglich und wenig überzeugend, dies sei nötig gewesen, um die für seine Forschung notwendigen Reisen fortsetzen und Kontakte pflegen zu können. Die Zugehörigkeit zum Politbüro bestritt er. Das von Nordkorea erhaltene Geld will er für Reisekosten und für ein Forschungsinstitut verwendet haben. Manche seiner Angaben waren verwirrend, widersprüchlich. Doch der Prozeß lieferte nicht die erhoffte Aufklärung, die Staatsanwaltschaft nach Meinung von Beobachtern nicht die notwendigen eindeutigen Beweise. Zeugen, die sie benannte, verhedderten sich in Widersprüchen oder zeigten Gedächtnislücken. Hwang Jang-yop, der als Hauptbelastungszeuge für die Politbüromitgliedschaft angeführt wurde, verweigerte zunächst die Aussage, redete schließlich nur unter Ausschluß der Öffentlichkeit, der Song-Familie und der deutschen Botschaft. Doch der einstige nordkoreanische Chefideologe, der 1997 nach Südkorea übergelaufen war, berief sich bei seiner Aussage lediglich auf einen Dritten. Das Gericht stellte seine Glaubwürdigkeit nicht in Frage. In ihrem Schlußplädoyer gab die Staatsanwaltschaft vor, in ihrem geforderten Strafmaß schon Rücksicht auf den Wandel der innerkoreanischen Beziehungen genommen zu haben - sonst wäre für Song eine lebenslange Freiheitsstrafe zu beantragen gewesen. Sein Gedankengut wurde mit einer Waffe verglichen. In diesem Prozeß gehe es um den "schwersten Spionagefall seit Inkrafttreten des Sicherheitsgesetzes" mit großem Schaden für Südkorea. Doch die gravierenden Nachteile, die Südkorea durch Song entstanden sein sollen, sind nicht ersichtlich geworden. Auch ist nur schwer vorstellbar, daß seine pronordkoreanischen Publikationen Scharen von Südkoreanern in die Arme Pjöngjangs getrieben haben. Nach Songs Inhaftierung kam Kritik auch von amerikanischer Seite, in einer Zeit, in der Washington eine härtere Position gegenüber Nordkorea bezieht als die südkoreanische Regierung. Im Menschenrechtsbericht des amerikanischen Außenministeriums, Ende Februar von Colin Powell vorgestellt, wird das südkoreanische Sicherheitsgesetz als problematisch dargestellt. Eine Anzahl von Personen sei wegen friedlicher Meinungsäußerung, die von der Seouler Regierung als pronordkoreanisch angesehen wurde, verhaftet worden. Darunter seien Personen, die Nordkorea, den verstorbenen Führer Kim Il-sung oder die Juche-Ideologie verherrlicht hätten. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2003 zählt der Bericht aus Washington 43 Festnahmen, die auf Basis des Nationalen Sicherheitsgesetzes erfolgt seien. Wegen der vagen Formulierung des Gesetzes sei die Regierung von einer akkuraten Beweislast befreit. Tatsächlich ist noch immer nicht klar, was Song freiwillig, zu Forschungszwecken oder gar im Auftrage Pjöngjangs getan hat. Doch Beweise seiner Vergehen hat der Prozeß und der im Auftrag des südkoreanischen Rechtsstaats agierende Staatsanwalt auch nicht erbracht.
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