Quelle: Frankfurter Rundschau
Datum: 04.11.2003

Einladung zum Verhör

Der deutsch-koreanische Wissenschaftler Song Du-yul wollte Seoul besuchen und könnte in eine Falle geraten sein

VON KARL GROBE

Das gibt es hier nicht. Rechtsbeistand? Für einen Untersuchungshäftling, der nicht sofort auf die Geständniswünsche der Obrigkeit eingeht? Dass ein Anwalt den Häftling sehen darf, mag ein örtliches Gericht ja beschlossen haben - eine untere Instanz nur, zitiert eine bedeutende Zeitung. Man kann sich des Gefühls nicht erwehren, dass der zitierte Strafverfolger erheblich die Nase gerümpft hat, als er ausführte: "Dass ein Anwalt beim Verhör eines Angeklagten anwesend ist, ist keine gesetzliche Vorschrift."

So ist das. Nicht in einem fundamentalistischen Staat, einer Einpartei-Halbdiktatur oder in Guantánamo. Es ist in diesem Fall so in dem demokratischen Staat Südkorea. Das Beispiel zeigt: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind kostbare Güter, mit denen man recht sparsam umgehen muss.

Der Untersuchungshäftling hei©¬t Song Du-yul. Zum Verhör führt man ihn täglich unter Bewachung, "mit Handschellen und zusätzlich an den Oberarmen mit einem Seil gefesselt", teilt sein Sohn, Song Rinn, der Frankfurter Rundschau aus Seoul mit: "Stundenlang muss er allein in einem sehr kalten Raum auf die Staatsanwälte warten." Er hat wohl untertrieben, als er seinem Sohn das als "eine Art Folter" beschrieben hat, was ihm da widerfährt.

Song Du-yul, 1944 in Tokio geboren, auf der südkoreanischen Insel Cheju aufgewachsen, ist seit einem Jahrzehnt deutscher Staatsbürger. Das ist eine eigene Geschichte. Als Song an der Staatsuniversität in Seoul studierte, herrschte dort nach einem Staatsstreich des Militärs General Park Chung Hee. Das Regime war autoritär, strikt antikommunistisch und von einem Rechtsverständnis besessen, das die gewaltsame Heimholung opponierender Intellektueller durchaus in sich begriff, etwa des Komponisten Yun Isang aus West-Berlin am 17. Juni 1967. Im selben Jahr erlie©¬ die südkoreanische Militärregierung ein Einreiseverbot gegen Song Du-yul. Der studierte mittlerweile in Deutschland. 1972 promovierte er bei Jürgen Habermas in Frankfurt am Main.

Song wurde deutscher Staatsbürger, Professor für Soziologie in Münster, Autor nicht immer einfach zu lesender philosophischer und soziologischer Bücher, nach eigenem Verständnis "Grenzgänger zwischen Asien und Europa". Und er wurde einer der Mentoren der südkoreanischen Demokratiebewegung. Grund für die Herrschaftselite in Seoul, vorerst das Einreiseverbot beizubehalten. Bis genau zum 22. September 2003.

Er hat alles abgeklärt, bevor er reiste, eingeladen von der Demokratiestiftung. Präsident Roh Moo Hyun werde ihn und mehr als 30 demokratische Exilanten empfangen, Gastvorlesungen werde er halten, eine Ehrendoktorwürde war ihm angeboten, kurz: sein demokratisches Engagement und sein Eintreten für die Wiedervereinigung war zu würdigen. Statt im Blauen Haus beim Präsidenten fand Song sich jedoch in der Obhut des nach wie vor in scharfer ideologischer Abgrenzung zum Norden agierenden Geheimdienstes wieder. Der begann, ihn zu verhören, fünfzehn Stunden am Tag, wobei zehn Untersuchungsbeamten sich alle halbe Stunde abwechselten, Song aber keine Ruhepause lie©¬en. Versteht sich: Kein Anwalt war zugegen, der deutschen Botschaft wurde kein Gespräch mit dem deutschen Staatsbürger erlaubt. Der Geheimdienst übergab der Staatsanwaltschaft schlie©¬lich 2035 Seiten Belastungsmaterial.

Der Vorwurf hei©¬t: Der Professor ist ein gefährlicher nordkoreanischer Agent. Das hat der 1997 übergelaufene Parteischullehrer Hwang Jang Yop ausgesagt. Dem hat aber ein südkoreanisches Gericht längst untersagt, gewisse unbewiesene Behauptungen weiterzuverbreiten. Zum Beispiel, der Professor sei unter falschem Namen Mitglied des nordkoreanischen Politbüros. Aus seinen häufigen Nordkorea-Reisen - Song bekennt sich freimütig dazu und begründet sie mit wissenschaftlichem Interesse und dem patriotischen Einheitswunsch - schlie©¬t der Dienst, er habe stets im Auftrag Pjöngjangs gehandelt. Und nun verlangt die Staatsanwaltschaft das Geständnis, das Song dem Geheimdienst unter dem Dauerverhör nicht präsentiert hat. "Es ist offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft meinen Vater physisch und psychisch zermürben möchte", sagt sein Sohn Song Rinn.

Die südkoreanische Hauptstadtpresse hat sich den Vorgängen mit Begeisterung gewidmet; freilich ohne den Beschuldigten zu hören. Wochenlang wurde wiederholt, was die Geheimdienstler behaupten; die neuerliche Verweigerung des Rechtsbeistands war nur einer gro©¬en Zeitung, der konservativen JoongAng Ilbo, ein paar Zeilen wert. Und nur gelegentlich wurde besorgt gefragt, ob das südkoreanisch-deutsche Verhältnis vielleicht Schaden nehmen könnte.

Am morgigen Mittwoch wollen Bürgerinitiativen, alle Kirchen des Landes, Menschenrechtsorganisationen und Professoren in Seoul ein Symposium für Song Du-yul abhalten. Sie hoffen darauf, dass sich die deutsche Botschaft für die Aktion interessieren wird. Und sie wollen zwei Dinge wissen: Ob der "Fall Song" von der Rechts-Opposition instrumentalisiert wird, um Präsident Roh zu schaden, und ob der deutsch-koreanische Wissenschaftler bewusst in eine Falle gelockt worden ist.