Bericht der münsteraner CDU-MdB Ruprecht Polenz v. 24.10.2003

Polenz bittet Auswärtiges Amt um Beistand für
Prof. Song Do-yul

“Prof. Song erhält im Rahmen der Möglichkeiten der deutschen
Botschaft jeglichen konsularischen Beistand, der ihm als
deutschem Staatsangehörigen zusteht. Die Botschaft wird den
Fall von Prof. Song auch weiterhin aufmerksam betreuen und
ihren Beitrag leisten, um ihn zu einem guten Ende zu bringen.“
Dies teilte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin
Müller, dem CDU-Bundestagsabgeordneten Ruprecht Polenz mit.
Polenz hatte in einem Schreiben an Außenminister Fischer darum
gebeten, dass sich die deutsche Botschaft in Seoul des Professors
annehme.

„Die Meldung, dass Song angeblich bereit ist, seine deutsche
Staatsbürgerschaft aufzugeben, hat mich beunruhigt, denn ein solcher
Schritt würde den deutschen Behörden jede Handhabe zu seinem
Schutz nehmen. Es muss sichergestellt sein, dass dieser Entschluss aus
freien Stücken gefällt wird,“ so der Abgeordnete.

So lange Professor Song Do-yul deutscher Staatangehöriger ist,
bestehe eine Fürsorgepflicht der Bundesrepublik. „Professor Song Do-yul
sollte deshalb eingeladen werden, [...] in die deutsche Botschaft zu
kommen, damit in jedem Fall sichergestellt werden kann, dass der
angekündigte Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht unter
Druck zustande gekommen ist,“ so Polenz in seinem Schreiben an den
Außenminister.

Song war am 22. September nach 37 Jahren erstmals in sein Heimatland
Südkorea gereist und wird dort seitdem aufgrund seiner Kontakte zum
kommunistischen Nachbarn Nordkorea verhört.

„Ich hoffe sehr, dass die außerordentlich belastende Situation für Prof.
Song und seine Familie bald beendet ist,“ erklärte Polenz.