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Deutscher
in Seoul als Staatsfeind angeklagt
Dem
Münsteraner Professor werden Kontakte mit Nordkorea vorgeworfen / Anwälte
beklagen Verhörmethoden
Erstmals
ist ein deutscher Staatsbürger in Südkorea angeklagt worden, weil er gegen das
umstrittene Sicherheitsgesetz verstoßen haben soll. Dem aus Korea stammenden
Münsteraner Professor Song Du-yul werden Kontakte mit Nordkorea
vorgeworfen.
VON
KARL GROBE

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Unter
dem Namen "Maßnahmenkomitee" werben Bürgerinitiativen zur
Unterstützung Songs von Berlin aus: Die Webseite heißt
www.freesong.de. Der Koreaverband in Essen sammelt auf seiner
Webseite (www.koreaverband.de) Stimmen und Informationen zu
dem Fall. In Südkorea unterstützen Bürgergruppen Song über
Webseiten (nur in koreanischer Sprache, cafe.daum.net). Der
Geheimdienst hat die Homepage www.nis.go.kr (auch englisch).
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Frankfurt a. M. · 19.
November · Die am Mittwoch ergangene Anklage stützt sich auf ein Gesetz von
1948, das den "Eintritt in eine staatsfeindliche Gruppierung", politisch
bedingte Emigration ("Flucht") und "Kommunikation" mit Nordkorea unter schwere
Strafe stellt. Als erschwerende Umstände wirft die Anklagebehörde dem
59-Jährigen aber auch vor, dass er in wochenlangen Verhören unter entwürdigenden
Umständen weder gestanden noch bereut habe, also sein Schweigerecht wahrnahm.
Ein weiterer Anklagepunkt bezieht sich auf einen Rechtsstreit, den Song gewonnen
hat: Er hatte dem nordkoreanischen Überläufer Hwang Jang Yop untersagen lassen,
er sei nordkoreanischer Spion, und eine Entschädigung erstritten. Die
Staatsanwaltschaft münzt das nun zu einem Betrugsfall um. Ein Behördensprecher
erklärte der Zeitung Kyungyang Ilbo: "Das ist das erste Mal, dass wir uns
mit einem Fall so anstrengen".
Song hat sich den Zorn der Ermittler
außerdem zugezogen, weil er mit Unterstützung der deutschen Botschaft in Seoul
seinen Anspruch auf Rechtsbeistand durchgesetzt hat. Südkoreas oberstes Gericht
entschied am 11. November zu seinen Gunsten. Damit dürften Aussagen nicht gegen
ihn verwendet werden, die er in den bis zu fünfzehnstündigen Verhören durch
ständig wechselnde Ermittler ohne Anwesenheit eines Anwalts und unter
beträchtlichem psychischem Druck gemacht haben könnte. Das Rechtsbeistandssystem
ist 1999 eingeführt worden, doch nach Angaben der südkoreanischen Partei ist
seitdem erst in 1078 Fällen ein solcher Beistand gewährt worden - bei fast zwei
Millionen Ermittlungen.
Unterdessen klagt ein Komitee von 58 Anwälten,
die sich zur Verteidigung Songs zusammengeschlossen haben, gegen den
Geheimdienst NIS und drei konservative Zeitungen wegen Verleumdung Songs sowie
gegen die Staatsanwaltschaft, weil sie gezielt Einzelheiten an die
Öffentlichkeit gegeben hat.
Diese Details, denen die staatstragende
Seouler Presse kritiklos gefolgt ist, gehen größtenteils auf Aussagen von Hwang
Jang Yop zurück, der sich 1997 aus Nordkorea nach Japan abgesetzt hat und bis
Dienstag dieser Woche Vorsitzender des "Vereinigungsinstitutes" des
Geheimdienstes NIS war. Seither steht er nicht mehr unter dem "besonderen
Personenschutz" des Dienstes, sondern nur noch unter allgemeinem Polizeischutz
gegen mögliche Anschläge aus Nordkorea. Ob seine Statusänderung bedeutet, dass
der NIS ihn nicht mehr für seriös hält, ist unklar.
Song war Ende
September erstmals nach 36 Jahren wieder nach Südkorea eingereist. Vorher hatten
ihm die Behörden wegen seines engagierten Eintretens für die Demokratiebewegung
die Einreise verboten. Nordkorea konnte er zwanzig Mal besuchen. Er organisierte
Nord-Süd-Wissenschaftlertreffen unter anderem in China, über die die
Fernsehanstalten beider Staaten berichteten.
Zur Unterstützung Songs hat
ein am 2. November gegründetes Komitee mit Sitz in Berlin bereits 600
Unterschriften von Wissenschaftlern, Studenten und in Deutschland lebenden
Koreanern gesammelt.
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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2003
Dokument erstellt am
19.11.2003 um 18:00:44 Uhr
Erscheinungsdatum 20.11.2003
