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Deutscher in Seoul als Staatsfeind angeklagt
Dem Münsteraner Professor werden Kontakte mit Nordkorea vorgeworfen / Anwälte beklagen Verhörmethoden
Erstmals ist ein deutscher Staatsbürger in Südkorea angeklagt worden, weil er gegen das umstrittene Sicherheitsgesetz verstoßen haben soll. Dem aus Korea stammenden Münsteraner Professor Song Du-yul werden Kontakte mit Nordkorea vorgeworfen.
VON KARL GROBE

Initiativen für SOng
Unter dem Namen "Maßnahmenkomitee" werben Bürgerinitiativen zur Unterstützung Songs von Berlin aus: Die Webseite heißt www.freesong.de. Der Koreaverband in Essen sammelt auf seiner Webseite (www.koreaverband.de) Stimmen und Informationen zu dem Fall. In Südkorea unterstützen Bürgergruppen Song über Webseiten (nur in koreanischer Sprache, cafe.daum.net). Der Geheimdienst hat die Homepage www.nis.go.kr (auch englisch). gro
Frankfurt a. M. · 19. November · Die am Mittwoch ergangene Anklage stützt sich auf ein Gesetz von 1948, das den "Eintritt in eine staatsfeindliche Gruppierung", politisch bedingte Emigration ("Flucht") und "Kommunikation" mit Nordkorea unter schwere Strafe stellt. Als erschwerende Umstände wirft die Anklagebehörde dem 59-Jährigen aber auch vor, dass er in wochenlangen Verhören unter entwürdigenden Umständen weder gestanden noch bereut habe, also sein Schweigerecht wahrnahm. Ein weiterer Anklagepunkt bezieht sich auf einen Rechtsstreit, den Song gewonnen hat: Er hatte dem nordkoreanischen Überläufer Hwang Jang Yop untersagen lassen, er sei nordkoreanischer Spion, und eine Entschädigung erstritten. Die Staatsanwaltschaft münzt das nun zu einem Betrugsfall um. Ein Behördensprecher erklärte der Zeitung Kyungyang Ilbo: "Das ist das erste Mal, dass wir uns mit einem Fall so anstrengen".

Song hat sich den Zorn der Ermittler außerdem zugezogen, weil er mit Unterstützung der deutschen Botschaft in Seoul seinen Anspruch auf Rechtsbeistand durchgesetzt hat. Südkoreas oberstes Gericht entschied am 11. November zu seinen Gunsten. Damit dürften Aussagen nicht gegen ihn verwendet werden, die er in den bis zu fünfzehnstündigen Verhören durch ständig wechselnde Ermittler ohne Anwesenheit eines Anwalts und unter beträchtlichem psychischem Druck gemacht haben könnte. Das Rechtsbeistandssystem ist 1999 eingeführt worden, doch nach Angaben der südkoreanischen Partei ist seitdem erst in 1078 Fällen ein solcher Beistand gewährt worden - bei fast zwei Millionen Ermittlungen.

Unterdessen klagt ein Komitee von 58 Anwälten, die sich zur Verteidigung Songs zusammengeschlossen haben, gegen den Geheimdienst NIS und drei konservative Zeitungen wegen Verleumdung Songs sowie gegen die Staatsanwaltschaft, weil sie gezielt Einzelheiten an die Öffentlichkeit gegeben hat.

Diese Details, denen die staatstragende Seouler Presse kritiklos gefolgt ist, gehen größtenteils auf Aussagen von Hwang Jang Yop zurück, der sich 1997 aus Nordkorea nach Japan abgesetzt hat und bis Dienstag dieser Woche Vorsitzender des "Vereinigungsinstitutes" des Geheimdienstes NIS war. Seither steht er nicht mehr unter dem "besonderen Personenschutz" des Dienstes, sondern nur noch unter allgemeinem Polizeischutz gegen mögliche Anschläge aus Nordkorea. Ob seine Statusänderung bedeutet, dass der NIS ihn nicht mehr für seriös hält, ist unklar.

Song war Ende September erstmals nach 36 Jahren wieder nach Südkorea eingereist. Vorher hatten ihm die Behörden wegen seines engagierten Eintretens für die Demokratiebewegung die Einreise verboten. Nordkorea konnte er zwanzig Mal besuchen. Er organisierte Nord-Süd-Wissenschaftlertreffen unter anderem in China, über die die Fernsehanstalten beider Staaten berichteten.

Zur Unterstützung Songs hat ein am 2. November gegründetes Komitee mit Sitz in Berlin bereits 600 Unterschriften von Wissenschaftlern, Studenten und in Deutschland lebenden Koreanern gesammelt.



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Dokument erstellt am 19.11.2003 um 18:00:44 Uhr
Erscheinungsdatum 20.11.2003