Das Mediensystem der Niederlande
XI. Das Mediengesetz von 1988
Inzwischen hat die Politik so häufig in die Regularien des Rundfunks eingegriffen, dass man kaum noch mitzählen kann. Das Mediengesetz war seit 1965 das erste, das wesentliche Veränderungen in der Rundfunklandschaft herbeiführte. Bedeutend ist es, weil es endgültig das Privatfernsehen ermöglichte, wenn auch nur aus dem Ausland (!), und das zu einem Zeitpunkt, als es in anderen europäischen Ländern schon fester Teil der Medienlandschaft war. Die Etablierung niederländischer Privatsender blieb noch zwei weitere Jahre verboten, bis eine EU-Richtlinie solche Prohibition unmöglich machte. Immerhin erhielt RTL ein Jahr später eine Sendekonzession, weil es aus Luxemburg sendete.
Das Gesetz war auch eine Reaktion auf den zunehmenden Kostendruck bei sinkender Beliebtheit. Deshalb wurde die NOS-Produktion, Studios, Technik und technisches Personal privatisiert und musste sich neben anderen Produktionsfirmen auf dem freien Markt behaupten. Der Nederlands Omroepproductie Bedrijf (NOB) behauptete sich bis 2001 als Marktführer. NOB wurde 2002 zum Teil verkauft und die Restbetriebe in drei Firmen aufgeteilt.
Um ein Vollprogramm und damit den Repräsentationsanspruch des öffentlichen Rundfunks zu sichern, führte die Regierung Lubbers Quoten ein. Die Sendervereine mussten jetzt 25% Information, 25% Unterhaltung, 25% Kultur und 5% Bildung senden, der Rest der Zeit stand zu ihrer freien Verfügung - ganze 20%!
Die Einhaltung der Quote wird seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom Commissariaat voor de Media vorgenommen.
Radio tEin weiteres neues Gremium, das für mehr Qualitätsproduktionen sorgen sollte, war der Stimuleringsfonds Nederlandse Culturele Omroepproducties, der noch heute existiert. Im Gesetz wurde auch festgeschrieben, dass Nederland 3 als dritter TV-Sender auf Sendung gehen sollte. Ziel war, einen Schwerpunkt im Bereich Kultur und Minderheitenprogramme zu schaffen, um den Vereinen anderen zwei Sendern eine bessere Auslastung mit Unterhaltung und Information zu ermöglichen.
Zuguterletzt regelte das Mediengesetz die Kabelvorschriften (spät, denn die Niederlande waren bereits zu 85% verkabelt). Die öffentlichen Sender hatten Ausstrahlungspflicht über Kabel.
Autoren: Silke Merten und Online-Redaktion
Erstellt: August 2005
Aktualisiert: Juni 2008
Links
Wichtige kulturelle Links finden Sie unter Institutionen
Nld. Medienaufsichtsbehörde Commissariaat voor de Media
Nld. öffentliche Rundfunkgesellschaft Nederlands Publiek Omroep
Zuständig für Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Stichting Ether Reclame (STER)
Nld. Rundfunkfond Mediafonds
Literatur
Alle bibliographischen Angaben des Dossiers finden Sie unter Bibliographie
Bardoel, J. : Media in Nederland. Feiten en structuren. Groningen 1997.
Personen
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