Das Mediensystem der Niederlande


XXI. Kontrollinstanzen

Raad voor de Journalistiek (RvdJ)

Der 'Presserat', gegründet 1959, beschäftigt sich mit Fragen der journalistischen Ethik. Für niederländische Journalisten, auch die von Radio und Fernsehen, ist er das Organ freiwilliger Selbstkontrolle. Er besitzt alleine beurteilende Funktion, Sanktionsmöglichkeiten hat er nicht. Seine 30 Mitglieder setzen sich zusammen aus Journalisten, Richtern, Ministerialbeamten, Verlagsleitern und Vorsitzenden der Rundfunkvereine. Sie können auf eigene Initiative eine Diskussion über Verstöße gegen die journalistische Ethik anstoßen, behandeln aber auch Beschwerden von außen. Eine Beschwerde kann nur der einreichen, der von einem solchen Verstoß direkt betroffen ist.
Die Sitzungen des Raad voor de Journalistiek sind öffentlich zugänglich. Innerhalb von acht Wochen wird ein Urteil gefällt, das im Fachblatt "De Journalist" veröffentlicht wird. Auch die meisten anderen Medien erstatten Bericht über die Urteile.

Stimuleringsfonds voor de pers

Der Stimuleringsfond (bis 2007 Bedrijfsfond voor der pers) nimmt im niederländischen Mediensystem eine Sonderposition ein. 1974 wurde er als Stiftung des Ministeriums für Bildung und Kultur gegründet, seit 1988 arbeitet er als selbständiges Organ.
Nach eigener Aussage ist seine Aufgabe, die Vielfalt der Presse "zu handhaben und zu fördern, insofern sie von Belang ist für Information und Meinungsbildung". Ist eine wichtige Zeitung oder Zeitschrift von Zahlungsunfähigkeit bedroht, kann der Fonds kurzfristig Kredite gewähren, die ihr Überleben sichern. Prominentes Beispiel ist das Magazin "De Groene Amsterdammer". Es erhielt 1995 einen Überbrückungskredit von ca. 412.000 Euro. Insgesamt hat der Fonds über 20 Millionen Euro an finanzschwache Printmedien verliehen. Seine Mittel bezieht er aus dem Gewinn der Stichting Ether Reclame (STER)  und den Beiträgen von Privatsendern.

Commissariaat voor de Media

Seit 1988 wacht das Commissariaat voor de Media über die Einhaltung von Programm- und Werbevorschriften bei öffentlichen und privaten Sendern. Das heißt, es prüft

  • ob die öffentlichen Sender die im Mediengesetz festgelegten Quoten für Information, Kultur, Unterhaltung und Erziehung einhalten
  • ob Schleichwerbung im Programm zu finden ist
  • ob regionale und lokale Sender die Archivierungsfrist für sämtliche Sendungen von zwei Wochen einhalten
  • ob das Gremium, das das Programm der Lokalsender bestimmt, seine Funktion ausreichend erfüllt.

Bei Verstößen kann es Geldbußen bis zu 225.000 Euro verhängen und Sendezeit verkürzen, bis hin zum Entzug der Sendelizenz. Vom Commissariaat werden den Rundfunkvereinen auch die jeweiligen Sendezeiten zugewiesen. Darüber hinaus regelt es die Konzessionsvergabe für Privatsender und Kabelbetreiber und hat die Finanzaufsicht über den öffentlichen Rundfunk. Die RTL-Gruppe (RTL 4,5,7 und 8) kann das Commissariaat widerrum nicht zurechtweisen. RTL Nederland hat seinen offiziellen Sitz in Luxemburg und die Zuständigkeit des Commissariaats ist auf die Niederlande beschränkt.

Autoren: Silke Merten und Online-Redaktion
Erstellt:
August 2005
Aktualisiert: Juni 2008


Links

Wichtige kulturelle Links finden Sie unter Institutionen

Nld. Medienaufsichtsbehörde Commissariaat voor de Media (Cvdm)

Nld. Presserat Raad voor de Journalistiek (RvdJ)

Nld. Pressefond Stimuleringsfonds voor de Pers

Literatur

Alle bibliographischen Angaben des Dossiers finden Sie unter Bibliographie

Personen

Informationen zu Personen im Bereich Kultur Personen A-Z


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