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120 Antrag

Prüfungen


Informationen zur Prüfungsanmeldung mit QISPOS und zur Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen in den Bachelor-Studiengängen (LABG 2009)

Berücksichtigen Sie bitte unbedingt folgende Punkte:

  • Sie müssen alle Veranstaltungen als Studienleistungen (unbenotet) oder Prüfungsleistungen (benotet) in QISPOS anmelden
  • Alle Prüfungsleistungen können nach Ende der QISPOS-Frist nur unter den vom Prüfungsamt I festgelegten Bedingungen (Attest etc.) beim Prüfungsamt wieder abgemeldet werden!
  • Halten Sie die von den Dozenten eventuell festgelegten Abgabefristen für schriftliche Ausarbeitungen/Hausarbeiten unbedingt ein. Nicht rechtzeitig abgegebene Arbeiten gelten als nicht bestanden!

Leitfaden zur Prüfungsanmeldung mit QISPOS in den Bachelor-Studiengängen (LABG 2009) des Faches Musikpädagogik


Informationen zur Prüfungsanmeldung mit QISPOS und zur Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen in den Bachelor-Studiengängen (Modellversuch)

Berücksichtigen Sie bitte unbedingt folgende Punkte:

  • Wenn Sie einen LN erwerben möchten, müssen Sie diesen zusätzlich zum TN anmelden (dazu bitte im jeweiligen Modulbaum den letzten Punkt „prüfungsrelevante Teilleistung/Leistungsnachweis öffnen“ und dort das zugehörige Seminar mit Prüfer nochmals auswählen).
  • Alle Leistungsnachweise gelten nach Bachelor-Rahmenprüfungsordnung als prüfungsrelevante Leistungen und können nach Ende der QISPOS-Frist nur unter den vom Prüfungsamt I festgelegten Bedingungen (Attest etc.) beim Prüfungsamt wieder abgemeldet werden!

Leitfaden zur Prüfungsanmeldung mit QISPOS in den Bachelor-Studiengängen (Modellversuch) des Faches Musikpädagogik

Schriftliche Modulabschlussprüfung (Modul 4, Modul 5a oder Modul 5b)

  • Die Anmeldung muss innerhalb der vom Prüfungsamt I festgesetzten Frist ausschließlich über das Prüfungsamt I erfolgen.
  • Der Prüfungsblock wird durch das Prüfungsamt I bestimmt.
  • Anmeldefristen, Prüfungsblock/-termine und Anmeldeformulare finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamtes I. (Anmeldeformulare liegen auch als Kopiervorlagen in der Bibliothek des Faches Musikpädagogik bereit.)
  • Es handelt sich um eine staatsexamensäquivalente Prüfung.
  • Bitte suchen Sie sich sowohl eine/n Erstprüfer/in als auch eine/n Zweitprüfer/in und lassen Sie beide auf dem Formular unterschreiben (auch wenn dort steht, dass der/die Zweitprüfer/in vom Fach benannt wird).
  • Zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie der/dem Erstprüfer/in eine Leistungsübersicht aus QISPOS vorlegen.

Mündliche Modulabschlussprüfung (Modul 4, Modul 5a oder Modul 5b)

  • Die Anmeldung muss spätestens fünf Wochen vor dem Prüfungstermin ausschließlich über das Sekretariat des Faches Musikpädagogik erfolgen.
  • Eine Anmeldung beim Prüfungsamt I ist nicht erforderlich.
  • Der Prüfungsblock des Faches Musikpädagogik für mündliche Prüfungen ist immer die erste Vorlesungswoche des Semesters. Ausnahme: im letzten Bachelor-Semester sind Prüfungen zum Semesterende individuell vereinbar.
  • Es handelt sich um eine staatsexamensäquivalente Prüfung.
  • Bitte suchen Sie sich eine/n Erstprüfer/in und eine/n Zweitprüfer/in und lassen Sie beide auf dem Formular unterschreiben.
  • Der Erstprüfer prüft 2 Themen (2x 15 min.), der Zweitprüfer ein Thema (15 min.)
  • Zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie der/dem Erstprüfer/in eine Leistungsübersicht aus QISPOS vorlegen.

Fachpraktische Modulabschlussprüfung (Modul 1 und Modul 6)

  • Die Anmeldung findet ausschließlich über das Sekretariat des Faches Musikpädagogik statt,
    • im Sommersemester bis zum 15. Mai
    • im Wintersemester bis zum 15. Dezember
  • Eine Anmeldung beim Prüfungsamt I ist nicht erforderlich.
  • Die Prüfungen finden in den letzten 3-4 Wochen des Semesters statt.
  • Es handelt sich um eine in beiden Fällen staatsexamensäquivalente Prüfung.
  • Die Prüfer/innen werden vom Fach bestimmt.

Zwischenprüfung

Die Prüfungen finden am Ende des 3. Fachsemesters statt. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht notwendig.


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