
Prüfungen
Informationen zur Prüfungsanmeldung mit QISPOS und zur Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen in den Bachelor-Studiengängen (LABG 2009)
Berücksichtigen Sie bitte unbedingt folgende Punkte:
- Sie müssen alle Veranstaltungen als Studienleistungen (unbenotet) oder Prüfungsleistungen (benotet) in QISPOS anmelden
- Alle Prüfungsleistungen können nach Ende der QISPOS-Frist nur unter den vom Prüfungsamt I festgelegten Bedingungen (Attest etc.) beim Prüfungsamt wieder abgemeldet werden!
- Halten Sie die von den Dozenten eventuell festgelegten Abgabefristen für schriftliche Ausarbeitungen/Hausarbeiten unbedingt ein. Nicht rechtzeitig abgegebene Arbeiten gelten als nicht bestanden!
Informationen zur Prüfungsanmeldung mit QISPOS und zur Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen in den Bachelor-Studiengängen (Modellversuch)
Berücksichtigen Sie bitte unbedingt folgende Punkte:
- Wenn Sie einen LN erwerben möchten, müssen Sie diesen zusätzlich zum TN anmelden (dazu bitte im jeweiligen Modulbaum den letzten Punkt „prüfungsrelevante Teilleistung/Leistungsnachweis öffnen“ und dort das zugehörige Seminar mit Prüfer nochmals auswählen).
- Alle Leistungsnachweise gelten nach Bachelor-Rahmenprüfungsordnung als prüfungsrelevante Leistungen und können nach Ende der QISPOS-Frist nur unter den vom Prüfungsamt I festgelegten Bedingungen (Attest etc.) beim Prüfungsamt wieder abgemeldet werden!
Schriftliche Modulabschlussprüfung (Modul 4, Modul 5a oder Modul 5b)
- Die Anmeldung muss innerhalb der vom Prüfungsamt I festgesetzten Frist ausschließlich über das Prüfungsamt I erfolgen.
- Der Prüfungsblock wird durch das Prüfungsamt I bestimmt.
- Anmeldefristen, Prüfungsblock/-termine und Anmeldeformulare finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamtes I. (Anmeldeformulare liegen auch als Kopiervorlagen in der Bibliothek des Faches Musikpädagogik bereit.)
- Es handelt sich um eine staatsexamensäquivalente Prüfung.
- Bitte suchen Sie sich sowohl eine/n Erstprüfer/in als auch eine/n Zweitprüfer/in und lassen Sie beide auf dem Formular unterschreiben (auch wenn dort steht, dass der/die Zweitprüfer/in vom Fach benannt wird).
- Zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie der/dem Erstprüfer/in eine Leistungsübersicht aus QISPOS vorlegen.
Mündliche Modulabschlussprüfung (Modul 4, Modul 5a oder Modul 5b)
- Die Anmeldung muss spätestens fünf Wochen vor dem Prüfungstermin ausschließlich über das Sekretariat des Faches Musikpädagogik erfolgen.
- Eine Anmeldung beim Prüfungsamt I ist nicht erforderlich.
- Der Prüfungsblock des Faches Musikpädagogik für mündliche Prüfungen ist immer die erste Vorlesungswoche des Semesters. Ausnahme: im letzten Bachelor-Semester sind Prüfungen zum Semesterende individuell vereinbar.
- Es handelt sich um eine staatsexamensäquivalente Prüfung.
- Bitte suchen Sie sich eine/n Erstprüfer/in und eine/n Zweitprüfer/in und lassen Sie beide auf dem Formular unterschreiben.
- Der Erstprüfer prüft 2 Themen (2x 15 min.), der Zweitprüfer ein Thema (15 min.)
- Zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie der/dem Erstprüfer/in eine Leistungsübersicht aus QISPOS vorlegen.
Fachpraktische Modulabschlussprüfung (Modul 1 und Modul 6)
- Die Anmeldung findet ausschließlich über das Sekretariat des Faches Musikpädagogik statt,
- im Sommersemester bis zum 15. Mai
- im Wintersemester bis zum 15. Dezember
- Eine Anmeldung beim Prüfungsamt I ist nicht erforderlich.
- Die Prüfungen finden in den letzten 3-4 Wochen des Semesters statt.
- Es handelt sich um eine in beiden Fällen staatsexamensäquivalente Prüfung.
- Die Prüfer/innen werden vom Fach bestimmt.
Zwischenprüfung
Die Prüfungen finden am Ende des 3. Fachsemesters statt. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht notwendig.

